1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Polen und USA arbeiten bei Aufarbeitung der Vergangenheit zusammen

18. März 2002

Auslieferung von drei Naziverbrechern an Polen wird immer wahrscheinlicher

https://p.dw.com/p/20Zl

Warschau, 18.03.2002, PAP, poln.

Die Auslieferung von drei Naziverbrechern, die in den USA Zuflucht gefunden haben, wird immer wahrscheinlicher. Das Institut für Nationales Gedenken (IPN) erklärt, dass der Auslieferungsantrag bereits fertig sei, weigert sich aber, weitere Details preiszugeben.

In dem neusten IPN-Bulletin ist zu lesen, dass der Leiter der Ermittlungsabteilung des Institutes für Nationales Gedenken, Professor Witold Kulesza, im Januar d.J. einen Besucher aus den USA empfangen hat. Es handelt sich dabei um Michael MacQueen von der Abteilung für besondere Ermittlungen beim Justizministerium in den USA, die sich mit der Verfolgung von Naziverbrechern beschäftigt. (...)

Bei einem Gespräch mit der Polnischen Presseagentur PAP weigerte sich Professor Kulesza weitere Details preiszugeben, weil die Amerikaner selbst um Diskretion gebeten haben. (...) Er erklärte jedoch, dass bei den amerikanischen Gerichten einige Verfahren wegen der Entziehung der amerikanischen Staatsbürgerschaft bereits eingeleitet worden sind. Sie betreffen Personen, die bei ihrem Einbürgerungsantrag in den USA nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Nazi- Vergangenheit verheimlicht haben. "Solch eine Lüge ist ein Grund, die erteilte Einbürgerung zu widerrufen", sagte Professor Kulesza und fügte hinzu: "In den USA werden Naziverbrecher, die während des Zweiten Weltkrieges in Europa aktiv waren, gerichtlich nicht verfolgt. Deswegen wenden sich die amerikanischen Behörden bei einer möglichen Auslieferung von Personen, die bereits ausgebürgert wurden, an Polen. Es sollte überprüft werden, ob eine solche Person vor ein polnisches Gericht gestellt werden kann".

"Die Unterlagen über die Gründe der Ausbürgerung in den USA sind jedoch keine Grundlage für eine Verurteilung durch polnische Gerichte", sagte Witold Kulesza und fügte hinzu: "In den USA reicht es nämlich aus, einer Person zu beweisen, dass sie der SS angehörte. In Polen ist aber die Tatsache, dass jemand Mitglied einer verbrecherischen Organisation war, als Beweis nicht ausreichend, weil diese Tat verjährt ist. Man muss über Beweise verfügen, dass der Betroffene ein konkretes Verbrechen begangen hat", betonte Professor Kulesza. (...).

Professor Witold Kulesza weigerte sich, die Namen der drei Personen preiszugeben, über die mit den Amerikanern gesprochen wurde. Er bejahte jedoch die Frage eines Journalisten, der wissen wollte, ob es sich bei einer der Personen um Bronislaw Hajda handeln könne. Bronislaw Hajda wurde bereits die amerikanische Staatsbürgerschaft aberkannt, weil er verheimlicht hatte, dass er als Wärter im KZ Treblinka eingesetzt war. (...) (Sta)