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Pistorius gegen Kaution frei

22. Februar 2013

Das Gericht in Pretoria hat entschieden: Der unter Mordanklage stehende südafrikanische Paralympics-Star braucht die Zeit bis zum Prozessauftakt nicht in Haft zu verbringen.

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Oscar Pistorius vor Gericht (Foto: Reuters)
Pistorius vor GerichtBild: Reuters

Der wegen Mordes angeklagte Paralympics-Star Oscar Pistorius kommt gegen Kaution frei. Dies entschied das Magistratsgericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria und gab damit einem Antrag der Verteidigung statt. Es bestehe keine Fluchtgefahr, sagte Richter Desmond Nair nach einer mehrtägigen Anhörung zur Begründung. Außerdem gehe von Pistorius keine akute Gefahr für die Gesellschaft aus. Im Falle einer Ablehnung von Pistorius' Antrag auf Freilassung hätte der Sportler womöglich bis zum Prozessbeginn am 4. Juni in Haft bleiben müssen.

Waffenabgabe und Alkoholverbot

Die Angehörigen von Pistorius brachen nach der Entscheidung in Jubel aus. Die Höhe der Kaution beträgt eine Million Rand (rund 85.000 Euro) in bar oder Garantien. Nach seiner Freilassung muss Pistorius der Polizei seine Waffensammlung übergeben, zudem erhielt er ein Alkoholverbot.
 
Richter Nair stellte klar, dass er mit seiner Anordnung nicht über die Schuld von Pistorius am Tod seiner Freundin entscheide, sondern lediglich die "Interessen der Justiz" im Blick habe. Pistorius, der mit spektakulären Sprints auf Beinprothesen zum Star wurde, hatte seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp am 14. Februar in seinem Haus erschossen. Der sechsmalige Paralympics-Sieger beteuert, dass es ein tragisches Versehen gewesen sei und er sie für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen habe. Das ehemalige Model war von vier Schüssen getroffen worden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-Jährigen Mord zur Last.

Oscar Pistorius und Reeva Steenkamp bei einer Veranstaltung am 7. Februar 2013 in Johannesburg (Foto: Reuters)
Pistorius und Reeva Steenkamp am 7. FebruarBild: Reuters

Die Anhörung hatte bereits am Dienstag begonnen und war zunächst für zwei Tage angesetzt. Die Entscheidung verzögerte sich jedoch wiederholt, unter anderem dadurch, dass die Polizei am Donnerstag den bisherigen Chefermittler Hilton Botha absetzte, gegen den selbst wegen Mordverdachts ermittelt wird. Botha hatte bereits vorher im Zeugenstand keine gute Figur gemacht: Zunächst musste er zugeben, dass am Tatort keine Belege gefunden wurden, die den Schilderungen von Pistorius widersprächen. Später räumte er Fehler und Versäumnisse bei der Spurensicherung ein und korrigierte einige seiner Aussagen.

Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung?     

Endgültig blamiert stand die Staatsanwaltschaft da, als bekannt wurde, dass die Ermittungen gegen Chefermittler Botha wegen des versuchten Mordes in sieben Fällen wiederaufgenommen wurden. Botha soll im Jahr 2009 versucht haben, ein Taxi durch Schüsse zu stoppen. Spätestens nach seinem Abzug als Chefermittler glaubten Rechtsexperten an eine Freilassung von Pistorius bis zu seinem Prozess im Juni.
      
Dass der eigentliche Pistorius-Prozess nach den jüngsten Entwicklungen mit einem Freispruch enden wird, bleibt dennoch unwahrscheinlich. Auch der Verteidiger des Sportlers, Barry Roux, schloss eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht aus. Sein Mandant habe "jenseits von dem gehandelt, was ein vernünftiger Mensch gemacht hätte", sagte Roux vor Gericht. Auf fahrlässige Tötung steht in Südafrika eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.

sti/shi/gd (rtr, dpa, AFP, apd)