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Wie geht es weiter im Fall Gurlitt?

Heike Mund9. April 2014

Die Beschlagnahme des Schwabinger Kunstfunds wurde von der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Was das für die weitere Arbeit der Taskforce bedeutet, erklärt Rechtsanwalt und Kunstspezialist Prof. Peter Raue im DW-Interview.

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Der Jurist und Kunstexperte Peter Raue (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

DW: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat aktuell die Beschlagnahme der in Schwabing gefundenen Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt aufgehoben. Prof. Peter Raue, Sie verfolgen als Rechtsanwalt und Spezialist für Kunst- und Restitutionsfragen den Fall Gurlitt von Anfang an, wie schätzen Sie diese Entscheidung ein? War sie lang erwartet?

Peter Raue: Ja, das ist das Ende einer Tragödie, die nicht von einer Farce frei ist. Die Beschlagnahme selbst stand sicherlich auf wackeligen Füßen. Keiner hat je genau erfahren, was die Rechtsgrundlage dafür ist. Die Aufhebung ist sicher eine Folge der Vereinbarung, die Gurlitt mit dem Bund und dem Land Bayern geschlossen hat, wonach er die Werke, die im Verdacht von Raubkunst stehen - also die den jüdischen Familien im Dritten Reich geraubt worden sind, nach den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung (von 1998, die auf eine Rückgabe von Raubkunst an die Eigentümer abzielt, Anm. d. Red.) zurückgeben will.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat erklärt, die rechtliche Situation sei neu bewertet worden. Was denken Sie, was da für neue Faktoren mit in die Waagschale gelegt wurden?

Wenn es den höchsten Preis der Sphinx gäbe, dann müsste ihn die Staatsanwaltschaft Augsburg in diesem Jahr kriegen. Alle Erklärungen in Zusammenhang mit der Gurlitt-Affäre sind unverständlich. Die ersten Erklärungen, warum man eineinhalb Jahre den Schatz geheimgehalten und nichts berichtet hat. Unerklärbar war die Art der Publikation der beschlagnahmten Werke. Und unerklärlich ist auch die jetzige Äußerung: Man hebt auf der einen Seite die Beschlagnahme auf - das ist eine nachvollziehbare Nachricht - und sagt aber, neue Erkenntnisse führten zu weiteren Ermittlungen. Da kann man nur sagen: "Dunkel ist deiner Rede Sinn ...". Ich verstehe nicht, was dahinter ist.

Die Kunstsammlung von Gurlitt ist schon vor zwei Jahren beschlagnahmt worden. Sie als Rechtsanwalt sind ja gewöhnt, juristische Spitzfindigkeiten in den Blick zu nehmen. Gab es überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung damals?

Das wissen wir nicht. Dadurch, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtsgrundlage nie genannt hat, ist es auch schwer, das nachzuprüfen. Es bestand ja der Verdacht der Steuerhinterziehung von Herrn Gurlitt, aber nach allem, was wir von dem Fall wissen, ist das Brett, auf dem das daher kommt, relativ dünn. Es haben ja dann die Anwälte von Gurlitt Beschwerde gegen die Beschlagnahme eingelegt. Und die Staatsanwaltschaft hat, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht die Beschwerde beschieden, sondern von sich aus die Beschlagnahme aufgehoben. Das ist alles skurril.

In dieser neuen Vereinbarung zwischen Cornelius Gurlitt und dem Bund und dem Land Bayern ist auch ein Zeitrahmen gesetzt worden: Spätestens innerhalb eines Jahres soll Gurlitt seine Sammlung zurückbekommen. Was heißt das denn für das juristische Verfahren? Wie geht es jetzt weiter?

Alles was wir machen, ist Kaffeesatz lesen. Offensichtlich hat Herr Gurlitt das Recht, in die Taskforce, die Frau Berggreen-Merkel leitet und die der Aufklärung der Raubkunstfragen dienen soll, einen Mann seines Vertrauens hineinzusenden. Das ist ja sehr in Ordnung. Und dann soll innerhalb eines Jahres offensichtlich festgestellt werden, welche Bilder oder Zeichnungen der Raubkunst zuzurechnen sind. Ob Herr Gurlitt jetzt alles zurückbekommt, oder ob alles noch in Beschlagnahme bleibt, ist die Frage. Das ist alles unklar. Ich habe selten ein Verfahren erlebt, wo mit so vielen Unbekannten gearbeitet wird.

Allegorische Szene von Marc Chagall
Allegorische Szene von Marc ChagallBild: Staatsanwaltschaft Augsburg

Der Verdacht, dass es sich um NS-Raubkunst handelt, ist bislang bei circa 500 Werken nicht ausgeräumt. Was heißt das juristisch: Müssen die als Beweismittel noch in einem Depot bleiben? Müssen sie weiter unter Beschlagnahme bleiben? Wie wird das gehandhabt?

Es ist so, dass sich die sogenannte Washingtoner Erklärung nicht an die private, sondern an die öffentliche Hand wendet. Herr Gurlitt hat nun gesagt, ich lasse diese Regelung sozusagen auch gegen mich gelten. Das muss ja bedeuten, dass die raubkunstverdächtigen Arbeiten nicht in seinem Besitz sind, oder er sie so aussondert, dass die möglicherweise Berechtigten, also die jüdischen betroffenen Familien, Zugriff haben. Wir wissen aber, dass gerade die Frage des Zugriffs merkwürdig gehandhabt wird. Wir haben ja in der Süddeutschen Zeitung lesen können, dass die Anspruchsteller keinen Zugang zu den Unterlagen bekommen. Das ist leider alles noch sehr im Dunkeln. Und die gute Nachricht, dass Gurlitt Raubkunst zurückgeben will, wird ein bisschen verwässert durch all die Unsicherheiten, die wir haben. Erschwerend kommt hinzu, dass der große Schatz, den Gurlitt in Salzburg gestapelt hat, offensichtlich nicht von dieser Erklärung betroffen ist, so dass das Zentrum der Sammlung nach wie vor im Dunkeln bleibt.