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Per Gesetz ins Ausland

Cornelia Rabitz26. März 2003

Nach dem Scheitern des FDP-Eilantrages vor dem Bundesverfassungsgericht fordern immer mehr Parlamentarier ein Entsendegesetz, das Auslandseinsätze der Bundeswehr regeln soll.

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FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt fordert Gesetz für AuslandseinsätzeBild: AP

Die Liberalen wollen nach dem Karlsruher Urteil nicht länger warten. Ihr Fraktionschef Wolfgang Gerhard sagte, ein solches Gesetz könne Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen: "Ich schlage den Fraktionen vor, eine offene Anhörung zu machen, Sachverständige einzuladen und sich fraktionsübergreifend auf ein solches Gesetz zu verständigen - es ist unumgänglich, wenn man nicht dauernd Gerichte in Anspruch nehmen will."

Auch der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble meint, es werde höchste Zeit, diese gesetzgeberische Arbeit zu leisten und kündigte eine Initiative seiner Fraktion an. Der CSU-Vorsitzende, Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, ist schon lange der Auffassung, daß Deutschland ein Entsendegesetz braucht: "Es ist für mich nicht hinnehmbar, daß eine Bundesregierung, eine Exekutive, permanent Parlamentsbeschlüsse benötigt. Sie muß ein stärkeres Handlungsmonopol in diesen Fragen bekommen, wie das in
allen anderen Staaten der Fall ist."

In der Koalition ist die Neigung, diesen Forderungen nachzukommen, derzeit nicht allzu groß. Vor etwa zwei Wochen allerdings hatte Bundesverteidigungsminister Peter Struck gesagt, die Politik solle die Arbeit der Bundeswehr mit einer neuen Regelung von Auslandseinsätzen erleichtern. Struck hatte damals vorgeschlagen, daß der Bundestag zwar weiter über Einsätze außerhalb der deutschen Staatsgrenzen entscheiden solle, die Bundesregierung aber alleine
Mandatsverlängerungen bewilligen solle.

Neun Jahre alte Regelung

Das Grundgesetz regelt im Zusammenhang mit der Bundeswehr in verschiedenen Artikeln lediglich den Einsatz beim Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Verteidigungsfall, also bei einem Angriff auf Deutschland. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht daher ein Grundsatzurteil zu Auslandseinsätzen gesprochen - damals
vor dem Hintergrund eines Blauhelmeinsatzes im ehemaligen
Jugoslawien. Mit der Entscheidung wurde jeder militärische Einsatz deutscher Soldaten im Ausland unter den sogenannten Parlamentsvorbehalt gestellt. Das heißt, der Bundestag muß der Entsendung von Soldaten vorher zustimmen.