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Urlaubsfotos könnten teuer werden

Olaf Tost (mit dpa)30. Juni 2015

Bisher darf in vielen Ländern Europas jeder Fotos von öffentlichen Gebäuden und Skulpturen machen und im Netz veröffentlichen. Doch ein Vorschlag aus dem EU-Parlament könnte die sogenannte Panoramafreiheit einschränken.

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Deutschland Tourismus Symbolbild Berlin
Bild: picture-alliance/dpa/B.V. Jutrczenka

Können Urlauber ihre Fotos vom Eiffelturm in Paris, dem London Eye oder der ewig unfertigen Kirche Sagrada Familia in Barcelona künftig nicht mehr einfach so im Internet posten? Die Politikerin Julia Reda befürchtet genau das.

Sie sitzt als einzige Abgeordnete für die deutsche Piratenpartei im Europaparlament. Dort ist sie unter anderem für die Reform des Urheberrechts zuständig. Die EU will eine anderthalb Jahrzehnte alte Richtlinie erneuern und beauftragte die 28-Jährige, ein Grundsatzpapier zu entwerfen. Das soll die Position des Parlaments gegenüber der EU-Kommission formulieren.

Die bisherige Rechtslage

In Deutschland beispielsweise gilt die Panoramafreiheit. Jeder darf Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden. Das gilt auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten, solange die Bilder von einem Punkt im öffentlichen Raum aufgenommen wurden.

Julia Reda, Copyright: picture alliance/Geisler-Fotopress
Befürworterin der Panoramafreiheit: Julia Reda vertritt die Piratenpartei im EU-ParlamentBild: picture alliance/Geisler-Fotopress

Aber nicht alle Staaten in der Union halten es so. In Frankreich beispielsweise gibt es keine generelle Panoramafreiheit. So ist etwa der nächtlich illuminierte Eiffelturm ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dessen Fotos nur mit Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Auch im Nachbarland Belgien gilt: Wer Bilder des Brüsseler Wahrzeichens Atomium veröffentlicht, braucht eine Genehmigung. Julia Reda will das ändern. Sie ist generell um eine Lockerung des Urheberrechts bemüht und will die Panoramafreiheit auf alle EU-Länder ausdehnen. Ihre Vorschläge stellte sie im Parlament zur Diskussion.

Umstrittene Vorschläge

Einwände gegen den Berichtsentwurf der Piratenpartei-Politikerin gab es viele. Den entscheidenden Gegenvorschlag machte der ehemalige französische Fernsehjournalist Jean-Marie Cavada von den Liberalen: Wer Fotos oder Videos von fest installierter Kunst und öffentlichen Gebäuden gewerblich nutzen will, brauche dafür die Einwilligung der Urheber, so seine Forderung. Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen verschafften seinem Entwurf die Mehrheit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments.

Jean-Marie Cavada, ©Xavier de Torres/dpa
Gegner der Panoramafreiheit: Jean-Marie Cavada (rechts im Bild), EU-Abgeordneter der Allianz der Liberalen und Demokraten für EuropaBild: picture-alliance/dpa/X. De Torres

Doch nun hagelt es öffentliche Kritik. Der deutsche Fotografenverband Freelens nennt es ein "unmögliches Unterfangen", für jedes Bild eine Genehmigung einzuholen. "Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten", heißt es auf deren Internetseite. Der Verband fürchtet, dass nicht nur Profi-Fotografen von einer solchen Regelung betroffen wären.

Auch die Piraten-Abgeordnete Reda warnt, dass Urlauber dann für jedes Foto prüfen müssten, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, das urheberrechtlich geschützt ist. Denn die Sache wird noch komplizierter: Das Urheberrecht erlischt, wenn der Urheber - also der Künstler oder Architekt - seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Erst wenn all diese Informationen genau überprüft sind, dürften die Fotos auf Plattformen wie Facebook hochgeladen werden. Denn diese Seiten sichern sich die kommerzielle Verwendung der Nutzerbilder zu.

Probleme für Wikipedia und Reiseblogs

Auch das freie Online-Lexikon Wikipedia fürchtet negative Auswirkungen. "Das würde die Freiheit, die seit 100 Jahren besteht, einschränken", sagt Dimitar Dimitrov. Seit zwei Jahren ist er in Brüssel für die Stiftung Wikimedia unterwegs, die Wikipedia und andere Projekte unterstützt. Wikipedia allein verfügt über tausende Fotos von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken.

das 1958 für die Expo entworfene Atomium von Andre Waterkeyn in Brüssel; Copyright: Dursun Aydemir / Anadolu Agency
Das Atomium in Brüssel wurde 1958 für die Weltausstellung entworfen - es besteht also weiterhin ein Urheberrecht an dem KunstwerkBild: picture-alliance/AA

In einer Protestaktion schwärzten Wikipedia-Autoren Fotos des Pariser Louvre oder der Hamburger Elbphilharmonie. Sie fordern den Erhalt der Panoramafreiheit. Denn selbst Einschränkungen, die nur für die gewerbliche Nutzung gelten, würden eine extrem große Rechtsunsicherheit schaffen, so Dimitrov. Was als gewerblich gilt, ist im Internet nicht immer einfach zu bestimmen. "Das sind nicht nur die großen Plattformen, sondern auch ein Blog, das nur Werbung schaltet, um seine Betriebskosten zu decken", sagt er.

Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sieht ebenfalls einen drohenden Streit. "In Deutschland würde das wahrscheinlich sofort zu Problemen führen", sagt er. Schließlich gebe es hier ein reges Abmahnwesen, bei dem Nutzer für Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Deswegen sei die Sorge davor auch besonders groß. "Den Schaden für Fotografen haben die Abgeordneten einfach nicht bedacht", glaubt Hirschler.

Der DJV setzt sich seit Jahren für die Panoramafreiheit ein. Michael Hirschler hofft, dass die Passage im Grundsatzentwurf noch einmal geändert oder ganz gestrichen wird. Dafür kämpfen auch die Fotografen und Wikipedianer. Mehr als 4200 Menschen haben auf Wikipedia einen offenen Brief unterzeichnet, eine entsprechende Online-Petition zählte zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung mehr als 50.000 Unterschriften.

Schadensbegrenzung

Das Büro des französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada beteuert, es gehe nicht um die Verfolgung einfacher Internetnutzer. "Herr Cavada hatte nie das Ziel, Nutzer zur Kasse zu bitten oder ihre Freiheit im Internet einzuschränken." Es gehe um eine faire Entlohnung für Künstler durch Plattformen wie Facebook, Instagram oder Flickr.

Es ist ohnehin noch ein langer Weg, bis die von Cavada vorgeschlagene Regelung tatsächlich EU-Recht werden könnte. Das EU-Parlament will am 9. Juli 2015 über den Vorschlag abstimmen. Damit hätten zunächst nur die Abgeordneten ihre Position festgezurrt. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der Kommission.