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Pannen bei Zwangsarbeiter-Entschädigung

Susanne Gugel15. Dezember 2006

Die Zwangsarbeiter-Stiftung stellt zum Jahresende ihre Auszahlungen an die Antragsteller ein. Ob alle fristgerechten Anträge der Opfer bearbeitet wurden, ist unklar.

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Ein Mitarbeiter des Internationalen Suchdienstes des Roten Kreuzes in Bad Arolsen sucht in der zentralen Namensdatei. Quelle: dpa
Die zentrale Namensdatei des Internationalen Suchdienstes in Bad ArolsenBild: picture alliance/dpa

Maria Seifert erzählt ihre Geschichte nicht gern. Die gebürtige Jugoslawin kam 1942 mit 14 Jahren als Zwangsarbeiterin auf einen Bauernhof nach Ferdinandstein im ehemaligen Preußen. Drei Jahre lang musste sie "Getreide dreschen, Milch wegbringen, alles, was in der Landwirtschaft eben zu tun ist", sagt sie. Weil man sie schlug, lief sie drei Mal weg. Zur Strafe musste sie sechs Wochen lang in das Arbeitslager Hägerwelle bei Pölitz, dem heutigen Police in Nordwesten Polens.

Seit 1988 lebt Maria Seifert in Berlin. Sie bekommt eine schmale Rente - eine Entschädigung hatte sie bisher nicht erhalten. Dabei hat sie Anspruch auf Geld der deutschen Bundesstiftung "Erinnerung - Verantwortung - Zukunft" (EVZ), denn sie hat fristgerecht einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Doch der drohte bei der Bearbeitung unterzugehen, denn die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen funktionierte schlecht.

16 Monate, um den Entschädigungsantrag einzureichen

Die Bundesstiftung EVZ wurde im August 2000 per Gesetz gegründet, um Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer zu entschädigen. Bisher wurden umgerechnet 4,4 Milliarden Euro an 1,66 Millionen Opfer ausbezahlt. Das Geld kam je zur Hälfte von der Bundesregierung und nach längerem Hin und Her auch von deutschen Firmen, die NS-Zwangsarbeiter beschäftigt hatten.

Bis Ende 2001, also innerhalb einer Frist von 16 Monaten, mussten die Opfer ihren Antrag an die Stiftung oder eine ihrer sieben Partnerorganisationen stellen. Anträge, die nach diesem Stichtag eingegangen sind, wurden nicht mehr bearbeitet. Alle fristgerechten Anträge sollten von den Partnerorganisationen bis Ende September 2006 bearbeitet werden, denn zum Jahresende stellt die Stiftung ihre individuellen Auszahlungen ein.

Der Internationale Suchdienst in der Kritik

Maria Seifert, ehemalige NS-Zwangsarbeiterin Quelle: DW-WORLD
Die Bearbeitung von Maria Seiferts Antrag wurde verschlepptBild: DW-WORLD

Maria Seifert hat ihren Antrag fristgerecht gestellt. Allerdings nicht an die Stiftung, sondern an den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes, den ISD. Viele Zwangsarbeiter hätten ihre Anfrage an den ISD gestellt, sagt Günter Saathoff, Vorstandsmitglied der Stiftung EVZ. Die Stiftung habe daher entschieden, alle fristgerechten Anfragen an den ISD gelten zu lassen und zu bearbeiten. Der ISD sollte alle an ihn gegangenen Anfragen von Zwangsarbeitern bis Ende September 2005 an die Partnerorganisationen der Stiftung weiterleiten. Die Weiterleitung sei aber nicht in allen Fällen geschehen, sagt Saathoff.

Wurden alle Anfragen bearbeitet?

Maria Raabe, Pressesprecherin des ISD, sagt, bis Ende 2001 seien 65.000 Anfragen im Zusammenhang mit der Zwangsarbeiterstiftung beim ISD eingetroffen und auch bearbeitet worden. Das Problem des ISD: Nicht immer sei von den Antragsstellern angegeben worden, dass die Anfrage mit der Bundesstiftung zusammenhänge, außerdem hätten viele Briefe erst übersetzt werden müssen. Beim ISD gehen heute im Monat ca. 700 Anfragen verschiedenster Art aus 60 Ländern ein, vor fünf Jahren seien es noch 700 am Tag gewesen, sagt Raabe. Momentan liegen insgesamt 200.000 zu bearbeitende Anfragen beim ISD. Ob darunter noch fristgerechte Anfragen von Entschädigungsberechtigten sind, könne sie nicht ausschließen, sagt Maria Raabe. Das sei dann aber eine "absolute Ausnahme".

Nach Auskunft des Stiftungsvorstands Saathoff sind Anfragen oftmals gleichzeitig an den ISD und die Partnerorganisationen der Stiftung gestellt worden. Die Zahl der möglicherweise nicht weitergeleiteten Anträge sei daher nicht mit den Leistungsberechtigungen gleichzusetzen.

Pannen bei ISD und IOM

Glaubt man Maria Seifert, hat es fünf Jahre gedauert, bis ihr Antrag vom ISD an den Stiftungspartner IOM, die Internationale Organisation für Migration, weitergeleitet wurde. Anfang 2000, noch vor der Gründung der Stiftung, habe sie ihre Anfrage an den ISD gestellt, sagt sie. Norbert Wühler von der Partnerorganisation IOM, sagt, Maria Seiferts Anfrage vom ISD sei bei der IOM erst im Mai 2005 eingegangen - rechtzeitig für die Bearbeitung, doch die IOM übersah den Antrag. Dies sei erst bei einer abschließenden Kontrolle vor zwei Wochen aufgefallen.

"Die Zwangsarbeitergeschichte nachgezeichnet"

Hilfesuchend hat Maria Seifert sich im November dieses Jahres an die "Interessensgemeinschaft ehemalige Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime" gewandt. Mitarbeiter Lothar Eberhardt hat sich ihres Falls angenommen. "Wir haben ihre Zwangsarbeitergeschichte nachgezeichnet, waren in Police, haben das Arbeitserziehungslager Hägerwelle gefunden", sagt Eberhardt. Schließlich habe er die Geschichte von Maria Seifert glaubhaft machen können.

7696 Euro Entschädigung

Maria Seifert, ehemalige NS-Zwangsarbeiterin Quelle: DW-WORLD
7696 Euro. Maria Seifert unterschreibt auf der StraßeBild: DW-WORLD

Am Mittwoch (13.12.2006) endlich bekam Maria Seifert von der IOM die Zusage über 7696 Euro Entschädigung. "Es tut uns leid, dass wir das übersehen hatten, aber bei den sehr vielen Anträgen, die wir bekommen haben, kann so etwas passieren", sagt Norbert Wühler von der IOM. Maria Seifert wollte bei der letzten Kuratoriumssitzung der Bundesstiftung auf ihren Fall aufmerksam machen. Sie musste ihr Forderungsschreiben nicht mehr abgeben. Die vorgefertigte Antwort wurde ihr auf der Straße überreicht - man war auf ihr Erscheinen vorbereitet.

"Vorwärtsverteidigung"

Eine "Vorwärtsverteidigung" nennt Lothar Eberhardt diese Geste. Er vermutet, dass Maria Seifert kein Einzelfall ist. "Die Zahlen riechen danach, dass da noch Unsauberkeiten sind."

Norbert Wühler von der IOM hat bei der Qualitätskontrolle seiner Organisation noch einen weiteren Fall entdeckt. Der werde momentan geprüft. Und sonst? "Das waren die letzten beiden", sagt er. Wie das bei den anderen Partnerorganisationen sei, wisse er nicht.

Bei der Bilanz der Bundesstiftung kurz vor dem Ende ihrer Arbeit bleiben Unklarheiten zurück: Der Internationale Suchdienst des Roten Kreuzes könnte noch fristgerechte Anträge von NS-Zwangsarbeitern haben, die jetzt verfallen. In der Qualitätskontrolle der Partnerorganisation der Stiftung, IOM, werden wenige Tage vor dem Ende der Auszahlungsfrist noch berechtigte Anträge gefunden. Ob es weitere Fälle in den anderen sechs Partnerorganisationen gibt, ist unklar.