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Oppenheim-Prozess: Nur einer muss in Haft

9. Juli 2015

Milde Urteile im Untreueprozess: Entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft kommen drei frühere Chefs der Kölner Privatbank mit Bewährungsstrafen davon. Ein Ex-Geschäftspartner erhielt eine Geldstrafe.

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Friedrich Carl Janssen (Foto: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd)
Er muss als einziger ins Gefängnis: Friedrich Carl Janssen, ehedem fürs Risikomanagement verantwortlichBild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Im spektakulären Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim hat das Landgericht Köln die vier ehemaligen Chefs des Geldinstituts zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ins Gefängnis soll allerdings nur einer von ihnen - die übrigen Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Manager hätten Untreue in zwei Fällen zulasten der einst größten europäischen Privatbank begangen, entschied das Gericht nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer.

Der für das Risikomanagement der Bank zuständige Friedrich Carl Janssen (71) wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er soll als einziger ins Gefängnis. Der Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow (66), und der für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt (62) erhielten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, Christopher von Oppenheim (49) von einem Jahr und elf Monaten. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro.

Richterin Sabine Grobecker (Foto: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd)
Richterin Sabine GrobeckerBild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker sagte, das gesamte Verfahren sei ein "Kraftakt" gewesen. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein umstrittenes Immobiliengeschäft der Bank in Frankfurt am Main sowie dreistellige Millionenkredite an den damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Die von den Angeklagten zu verantwortenden Transaktionen sollen hohe Millionenschäden für das Geldinstitut verursacht haben. Graf von Krockow und von Oppenheim hatten in dem Verfahren Geständnisse abgelegt, Reue gezeigt und um Milde gebeten. Die beiden anderen früher persönlich haftenden Gesellschafter hatten die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen, sich als Randfiguren dargestellt und Freisprüche gefordert.

Mit dem Urteil geht einer der längsten und spektakulärsten Wirtschaftsprozesse in Deutschland nach mehr als zwei Jahren zu Ende. Im Verfahren um den Fall der einst größten Privatbank Europas hatte die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Untreue in zwei Fällen jeweils Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten für die vier Mitglieder der ehemaligen Führungsriege gefordert. Sal. Oppenheim war in der Finanzkrise 2008 als Großaktionär des Arcandor-Konzerns mit in den Abwärtssog geraten und gehört seit Anfang 2010 in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

sti/SC (afp, dpa, rtr)