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Online-Handbuch gegen Diskriminierung

Sabine Ripperger28. August 2012

Das neue Handbuch "Aktiv gegen Diskriminierung" ist jetzt im Internet verfügbar. Es richtet sich vor allem an Beratungseinrichtungen und Verbände, die Anlaufstellen sind für Opfer von Diskriminierungen.

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Bild: picture-alliance/dpa

Das neue Online-Handbuch "Aktiv gegen Diskriminierung" richtet sich an jeden, der Schutz vor Rassismus sucht - oder vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder wegen einer Behinderung.

Nationale und internationale Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren werden auf der Seite in acht Sprachen vorgestellt.

Das Online-Handbuch ist Teil des Projekts "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" am Deutschen Institut für Menschenrechte. Es soll dazu beitragen, die Durchsetzung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und die Toleranz in Deutschland zu fördern. Unterstützt wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Diskriminierung in vielen Lebensbereichen

Die Autorin des Handbuchs, die Juristin Nina Althoff, hält Diskriminierungen in Deutschland für weit verbreitet: "Im Bildungsbereich wirken unterschiedliche Selektionsmechanismen. Kindern aus Familien mit Migrationsgeschichte wird häufig ein höherer Bildungsabschluss verwehrt, obwohl sie formal gleichbehandelt werden müssten", so Althoff. "Und wer ein Kopftuch trägt oder einen Namen hat, der nicht deutsch klingt, bekommt Probleme bei der Job- oder Wohnungssuche."

Nina Althoff, Deutsches Institut für Menschenrechte. Foto: Privat
Nina Althoff, Deutsches Institut für MenschenrechteBild: Svea Pietschmann/Deutsches Institut für Menschenrechte

Wenige Beratungsangebote

In Deutschland gibt es laut Althoff bisher nur wenige Beratungsstellen für die Opfer von Diskriminierungen. Auch aus diesem Grund wurde das Handbuch entwickelt.

Eine mögliche Anlaufstelle für Betroffene ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist. Leiterin Christine Lüders setzt sich beispielsweise für anonymisierte Bewerbungen ein, weil Frauen mit Familie bei der Jobsuche benachteiligt seien. Der Fokus sollte künftig dagegen "ausschließlich auf der Qualifizierung" liegen, so Lüders: "Ich denke, dass dies ein Umlern- und Umdenkprozess für die Unternehmen ist."

Christine Lüders, Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Foto: Angelika Warmuth dpa/lno
Christine Lüders, Chefin der AntidiskriminierungsstelleBild: picture-alliance/dpa

Einen weiteren Fall von Diskriminierung sieht Althoff in der Abweisung von ausländisch aussehenden Jugendlichen vor Diskotheken: "In Leipzig laufen gerade sieben Verfahren, und es gibt schon ein Gerichtsurteil, in dem eine Diskriminierung festgestellt und Schadensersatz zugesprochen wurde."

Gerichtsverfahren strategisch nutzen

Manche Verbände versuchen, Gerichtsverfahren strategisch zu nutzen, um eine gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen.

In Hamburg etwa hätten sich "Antidiskriminierungsverbände und die Türkische Gemeinde Hamburg mit dem Diskothekenverband zusammengesetzt und Richtlinien entworfen, wie eine 'Tür-Politik' aussehen muss." Dass diese Gespräche überhaupt stattfänden, sei allein schon ein großer Erfolg.

Beschwerdeverfahren auf internationaler Ebene

Das Handbuch gegen Diskriminierung bleibt aber nicht auf nationaler Ebene stehen, wie die Autorin betont, sondern stellt auch Instrumente auf der internationalen Ebene vor, die von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen genutzt werden können. "Das sind zum Beispiel Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder auch solche, die bei den UN-Fachausschüssen möglich sind - beispielsweise beim Frauenrechtsausschuss oder beim Antirassismus-Ausschuss, die bislang in Deutschland noch sehr wenig genutzt werden."

Juristin Althoff ist sicher: Gerade diese könnten in Zukunft ein gutes Instrument sein, um mit strategischen Prozessen und Präzedenzfällen strukturelle Veränderungen in Deutschland zu bewirken, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

***Achtung: SCHLECHTE Qualität - nicht als Teaser- oder Karusselbild verwenden!*** ***Achtung: Nur zur Berichterstattung über das DIfM verwenden!*** Logo Aktiv gegen Diskriminierung des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin *** eingestellt im August 2012
Die Initiative "Aktiv gegen Diskriminierung"