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NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber ist tot

26. Mai 2012

Im Alter von 90 Jahren ist der ehemalige SS-Mann holländischer Herkunft in Deutschland gestorben. Mehrere Versuche der Niederlande, eine Auslieferung des verurteilten Kriegsverbrechers zu erwirken, waren gescheitert.

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Der Name des mutmasslichen Kriegsverbrechers Klaas Carel Faber, aufgenommen am Samstag (27.11.10) in Ingolstadt am Klingelschild seiner Wohnung. Der 88-Jaehrige lebt seit 58 Jahren in Deutschland, obwohl ihn ein niederlaendisches Gericht 1947 zum Tode verurteilte. Die Strafe wurde vier Jahre spaeter in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, die Faber jedoch nicht antrat und nach Deutschland fluechtete. Durch einen Erlass Adolf Hitlers gilt Faber als deutscher Staatsbuerger, weswegen bisher keine Auslieferung stattfand. Nun wurde in den Niederlanden ein Europaeischer Haftbefehl gegen ihn erlassen, der von der Generalstaatsanwaltschaft Muenchen geprueft wird. Foto: Timm Schamberger/dapd
Klaas Carel FaberBild: dapd

Seit 1952 lebte Klaas Carel Faber in Deutschland. Fünf Jahre vorher wurde er in den Niederlanden als Kriegsverbrecher wegen der Beteiligung an 22 Morden und der Unterstützung der nationalsozialistischen deutschen Besetzer zum Tode verurteilt. Er war 1944 für den Tod von Gefangenen im Transitlager Westerbork verantwortlich, wo tausende von niederländischen Juden, darunter auch Anne Frank, inhaftiert waren, bevor sie in die Konzentrationslager nach Osteuropa gebracht wurden. Die Todesstrafe für Faber wurde allerdings 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

Nur wenige Jahre danach gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis nach Deutschland. Nach Informationen mehrerer Medien starb Faber bereits am Donnerstag im Alter von 90 Jahren in einem Krankenhaus in Ingolstadt, seinem letzten Wohnort.

Bemühungen der holländischen Behörden

Bereits 1954 baten die niederländischen Behörden zum ersten Mal um die Auslieferung des Kriegsverbrechers. Dies lehnte Deutschland mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit Fabers ab. Diese hatte er aufgrund eines Erlasses von 1943 als SS-Freiwilliger erlangt.

In den folgenden Jahren scheiterten mehrere Bemühungen, Faber auch in Deutschland vor Gericht zu bringen, zuletzt 2006 in München. Der Staatsanwalt sah den früheren SS-Mann lediglich des Totschlags schuldig, doch die Verjährungsfrist für einen solchen Tatbestand war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.

Einen letzten Versuch, die Auslieferung Fabers zu erreichen, starteten die Niederlande zuletzt 2010 mithilfe eines europäischen Haftbefehls. Doch auch dieser wurde mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt.

fab/se (ape,dpa)