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NPD: Warten auf das Urteil

17. Januar 2017

An diesem Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft der rechtsextremen Partei, die ihre großen Zeiten hinter sich hat. Die Erfolgsaussichten scheinen gering. Eine Analyse von Marcel Fürstenau.

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Deutschland Demonstration NPD Erfurt
Die NPD-Fahne könnte schon bald ein verfassungsfeindliches Symbol sein, das nicht gezeigt werden darf Bild: Imago

Es ist der zweite Versuch, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten. Weil sie darauf ausgehe, "die freiheitliche Grundordnung im Ganzen zu beseitigen". So steht es im Verbotsantrag, den der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat. Der erste Anlauf geriet zehn Jahre zuvor zum Desaster, weil die Richter begründete Zweifel an der nötigen Staatsferne des vorgelegten Beweismaterials hatten. Das stammte nämlich wesentlich von Spitzeln des Verfassungsschutzes in den NPD-Führungsgremien. Deswegen befasste sich das Gericht erst gar nicht mit der Frage, ob die rechtsextreme Partei verfassungswidrig ist.

Gemessen daran sind die im Bundesrat vereinten 16 Bundesländer dieses Mal schon einen Schritt weiter. Denn nachdem die Verfassungsschutz-Spitzel abgezogen worden waren, fand Anfang März 2016 die mündliche Verhandlung statt. Allerdings drängte nun lediglich der Bundesrat auf ein NPD-Verbot. Bundestag und Bundesregierung, die beim ersten Mal den Verbotsantrag mittrugen, konnten sich nicht zu einer Unterstützung der Länderkammer durchringen. Zu groß waren die Zweifel, am Ende auch erfolgreich zu sein.

Zweifel, ob die NPD "Basis eines rechtsextremistischen Netzwerks" ist

Die Bedenkenträger, auch außerhalb der Politik, durften sich durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung bestätigt fühlen. Denn der Zweite Senat unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle ließ erkennbar Zweifel am behaupteten Gefährdungspotenzial der NPD erkennen.

Deutschland NPD Verbotsverfahren Stanislaw Tillich in Karlsruhe
Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (r.) während der mündlichen Verhandlung zum NPD-VerbotBild: Getty Images

Unter anderem hatte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) die NPD als "Basis eines rechtsextremistischen Netzwerks" bezeichnet. Eine gewagte These, die im auffälligen Kontrast zur Einschätzung selbst der Geheimdienste stand. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) attestierte der NPD seinerzeit eine anhaltende Krise - "personell, strategisch, wahlpolitisch".

Seitdem hat sich die Lage der 1964 gegründeten Partei weiter verschlechtert. Im vergangenen September flog sie bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern aus dem letzten Parlament. Bereits 2014 war sie in Sachsen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Damit gehen ihr noch mehr Steuergelder verloren, die Parteien im Rahmen der Wahlkampfkosten-Erstattung erhalten können. Weniger Einnahmen bedeuten weniger Kampagnenfähigkeit der NPD und ihrer rund 5000 Mitglieder. Auch auf kommunaler Ebene ist sie ein Leichtgewicht. Von den 230.000 Mandatsträgern deutschlandweit gehören nur etwa 360 der NPD an.

Im Grundgesetz stehen hohe Hürden für ein Partei-Verbot

Die Befürworter eines Verbots verweisen auf die "Wesensverwandtschaft" der Partei mit dem Nationalsozialismus. Das sehen die Richter wohl ganz ähnlich. Auch vom Vorwurf, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, wird die NPD kaum freizusprechen sein. Und trotzdem darf sie hoffen, dass es bei einer Art Rüffel bleibt. Denkbar ist ein Urteil, in dem der NPD Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt wird, aber keine von ihr ausgehende Gefahr für das Staatswesen insgesamt.

Deutschland NPD Verbotsverfahren
Unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle (vorne, 3.v.l.) wird das Bundesverfassungsgericht über die NPD urteilen Bild: Reuters/K. Pfaffenbach

Schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Latte in Artikel 21 ziemlich hoch gehängt. Als "verfassungswidrig" gilt demnach eine Partei, die darauf ausgehe, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Dazu aber scheint die NPD angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit nicht annähernd in der Lage zu sein. Deren Protagonisten geben sich kurz vor dem Urteilsspruch in Karlsruhe trotzig und kämpferisch: "Eine Partei, die nichts Verbotenes tut, die kann in einem Rechtsstaat auch nicht verboten werden", frohlockt ihr einziger Europa-Abgeordneter Udo Voigt auf der NPD-Homepage.

"Die Rechte" und "Der III. Weg" stehen als Alternative bereit

Sollte die Partei trotzdem verboten werden, stehen andere bereit, um in die Bresche zu springen. Dazu zählen "Die Rechte" und der "Der III. Weg". Von ihnen heißt es schon im Verfassungsschutz-Bericht 2014, sie dienten perspektivisch als "Auffangbecken für Neonazis, die von Vereinsverboten betroffen sind". Davon dürften sich auch NPD-Mitglieder angesprochen fühlen, sollte ihre Partei keine Zukunft mehr haben. Abgesehen davon gibt es sowieso schon längst fließende Grenzen in den rechten Milieus. Ausländerfeindliche und rassistische Parolen gehören bei der NPD ebenso zum festen Repertoire wie bei den "Patriotischen Europäern gegen die Islamisierung des Abendlands" (Pegida). 

Und dann ist da noch die "Alternative für Deutschland" (AfD). Ressentiments gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern spielen in dieser aufstrebenden Partei eine wichtige Rolle. Als die NPD im Herbst 2016 in Mecklenburg-Vorpommern ihre letzte Bastion in einem Landesparlament räumen musste, wünschte deren Spitzenkandidat Udo Pastörs der AfD "alles Gute". Die war gerade mit 20,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Pastörs fügte hinzu, die NPD habe die "wichtigen Themen" erst "salonfähig" gemacht. Berührungsängste auf Seiten der AfD-Spitze scheint es keine zu geben.