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No-Angels-Star legt Geständnis ab

16. August 2010

Die Sängerin Nadja Benaissa von der Pop-Gruppe "No Angels" hat gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Der 28-Jährigen drohen nun bis zu zehn Jahre Haft.

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Nadja Benaissa (Foto: dpa)
Nadja Benaissa steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor GerichtBild: picture-alliance/dpa

Wegen gefährlicher Körperverletzung steht die Sängerin der Frauen-Band No Angels seit Montag (16.08.2010) vor Gericht. Die Anklage wirft ihr vor, im Jahr 2004 einen Mann beim ungeschützten Sex mit dem AIDS-Virus angesteckt zu haben. Laut Staatsanwalt räumte sie nun ein, dass sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste.

"Es tut mir aber von Herzen leid" ...

... beteuerte die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt. "Ich habe keineswegs gewollt, dass mein Partner infiziert wird." Insgesamt fünf Mal soll sie mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt haben. Im Fall der beiden anderen Männer, die nicht infiziert wurden, ist sie zudem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Einer der Männer hatte im Jahr 2008 Strafanzeige erstattet.

No Angels: Nadja Benaissa, Sandy Mölling, Lucy Diakowska, Jessica Wahls v.l.n.r. (Foto: AP)
Auch die anderen Sängerinnen der No Angels sollen vor Gericht aussagenBild: AP

Benaissa sagte, bei ihr sei 1999 im Zuge einer Schwangerschaft ein AIDS-Test gemacht worden. Dabei wurde nach ihren Angaben die HIV-Infektion festgestellt. Die Sängerin war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einer Frankfurter Diskothek festgenommen worden und saß danach zehn Tage lang in Untersuchungshaft.

Kritik am Vorgehen der Ermittler

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte dies öffentlich gemacht und auch die HIV-Infektion der Sängerin nicht verschwiegen. Es folgte eine Grundsatzdebatte darüber, ob und inwieweit das Privatleben Prominenter öffentlich gemacht werden dürfe. Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisierte, dass die Verantwortung für ungeschützten Verkehr allein Benaissa zugeschoben werde.

Weil die Angeklagte zu Anfang der Tatzeit noch Jugendliche war, findet der Prozess vor dem Jugendschöffengericht statt. Es wurden fünf Verhandlungstermine angesetzt, bei denen auch die drei anderen No-Angels-Sängerinnen aussagen sollen.

Autorin: Eleonore Uhlich (dpa, apn)
Redaktion: Christian Walz