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Neues Wahlgesetz in Ägypten

21. Juli 2011

Der in Ägypten herrschende Militärrat hat ein neues Wahlgesetz erlassen. Damit ist der Weg zu den ersten freien Parlamentswahlen nach dem Sturz von Präsident Husni Mubarak frei.

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Ägyptische Flagge weht auf dem Tahrir Platz in Kiro (Foto: dapd)
Bild: dapd

Ein ägyptischer Armeegeneral sagte bereits einen Tag vor der Einführung des neuen Wahlrechts am Donnerstag (21.07.2011), dass die 504 Abgeordneten der neuen Volksvertretung je zur Hälfte über Parteilisten und in Wahlkreisen gewählt werden sollen. In Kreisen der demokratischen Opposition ist dies umstritten - dort hält man ein reines Listenwahlrecht für besser, um den Einfluss reicher und korrupter, lokal gut verankerter Politiker aus der Mubarak-Ära zurückzudrängen.

Der Wahltermin steht noch nicht fest. Ursprünglich hätte die Abstimmung im September über die Bühne gehen sollen. Jetzt erklärte aber ein Sprecher des Militärrates, der Termin werde erst am 18. September bekanntgegeben. Die Parlamentswahlen könnten dann im Oktober oder November stattfinden. Wegen der Größe des Landes sollen sie in drei Phasen abgewickelt werden. Der Militärrat - der mit dem Oberkommando der ägyptischen Streitkräfte identisch ist und das Land seit dem Sturz Mubaraks regiert - will dann die Macht in die Hände der gewählten, zivilen Politiker legen.

Politische Parteien können frei gegründet werden

Zahlreiche Demonstranten auf dem Tahrir Platz (Foto: dapd)
Proteste gegen den MilitärratBild: dapd

Unter Mubarak waren die Wahlen von Manipulationen und Einschüchterungen durch den Sicherheitsapparat überschattet. Der Zugang für glaubwürdige Oppositionskandidaten war beschränkt. Die Wahlbeteiligung war deshalb zuletzt äußerst gering.

Seit dem Umsturz können politische Parteien frei gegründet werden, sie müssen allerdings mindestens 5000 Gründungsmitglieder aufweisen. Eine Eigenheit des neuen ägyptischen Wahlgesetzes ist außerdem, dass 50 Prozent der gewählten Abgeordneten Arbeiter oder Bauern sein müssen. Diese Bestimmung resultiert aus einer provisorischen Verfassungserklärung, die der Militärrat im März erlassen hat.

Autor: Hajo Felten (dpa)
Redaktion: Reinhard Kleber