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Neue Vorschläge der polnischen Regierung zum umstrittenen Mediengesetz

27. Juni 2002

- Einigung mit den Privatsender in Sicht

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Warschau, 27.06.2002, RZECZPOSPOLITA, poln.

Premierminister Leszek Miller hat während des Treffens mit den Vertretern der größten privaten Fernseh- und Hörfunksender in Polen Korrekturen im Mediengesetz angekündigt. Diese Geste kann das Ende der Auseinandersetzungen bedeuten, die zwischen der Regierung, den privaten Massenmedien und dem Präsidenten entfacht wurden, der sich auf die Seite der Privatsender stellte.

Premierminister Miller traf sich gestern mit allen Vertretern der privaten Sender, die im Februar diesen Jahres in einem offenen Brief sowohl gegen die Form der Gesetzesänderungen als auch gegen die für sie ungünstigen Formulierungen protestierten. Er kündigte an, dass die Änderungsvorschläge der Regierung nächste Woche bei allen kommerziellen Sendern schriftlich vorgestellt werden. Nach einer Diskussion würde die Regierung sie verabschieden und sie dem Sejm vorlegen.

Die Privatsender waren im Allgemeinen mit der Richtung der Änderungen zufrieden, die während dieses Treffens vorgestellt wurden. Sie betonten jedoch, dass eigentlich alles von den konkreten Formulierungen im Gesetz abhängt.

Was soll die Gesetzesänderung der Regierung beinhalten? Nach unseren Informationen soll vor allem das Gleichgewicht zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Medien wiederhergestellt werden. Die Regierung wollte z.B. das Verbot von Werbeunterbrechungen beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen aufrechterhalten und ein Werbeverbot für die sogenannten "thematischen Sender" einführen, die ihre Arbeit in Kürze beim Polnischen Fernsehen aufnehmen sollten. Außerdem möchte die Regierung eine Verringerung der drakonischen Finanzstrafen für Privatsender vorschlagen, die gegen das Recht verstoßen. Nach den bisherigen Vorschlägen hätten sie fünf bis sieben Millionen Zloty (etwa 1,388 bis 1,944 Millionen Euro) betragen können. (...)

Die Regierung beabsichtigt, ein Urheberhonorar von drei Prozent einzuführen, das von den privaten Sendern pauschal für die Nutzung der Urheberrechte bezahlt wird. Wir haben außerdem erfahren, dass sich einige Änderungen auf die umstrittene Formulierung bezüglich der Einschränkung der Kapitalkonzentration im Bereich der Medien beziehen. Die Regierung plant, die allgemeinen Formulierungen durch genau formulierte Paragraphen zu ersetzen, in denen die Markanteile der jeweiligen Medien berücksichtig werden.

Die Einschränkungen bezüglich der Kapitalkonzentration werden sich wahrscheinlich nicht auf Zeitschriften erstrecken, sondern die Verleger der regionalen Presse betreffen. Die Regierung möchte aber auch erlauben, dass ein gesamtpolnischer Fernsehsender über eine regionale Sendestation verfügen kann. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die überregionalen Hörfunksender.

Warum aber revidierte die Regierung ihre Einstellung, und warum zeigte sie erst nach einigen Monaten Kompromissbereitschaft? "Die Regierung hat der Debatte zu diesem Thema aufmerksam zugehört und die Argumente analysiert", erklärte Michal Tober Pressesprecher der Regierung. (...) (Sta)