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Erdogan contra Böhmermann - auf ein Neues

2. Juli 2016

Der Rechtsstreit um das Gedicht des ZDF-Moderators über den türkischen Staatschef geht in die nächste Runde: Nun will Erdogan den ganzen Text verbieten lassen - obwohl der offenbar gar nicht aus Böhmermanns Feder stammt.

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Kombo Erdogan und Jan Böhmermann
Bild: picture-alliance/dpa/Presidential Press Office/O. Spata

Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, Michael-Hubertus von Sprenger, habe am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Erst Mitte Mai hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des von ZDF-Moderator Jan Böhmermann rezitierten Gedichts nicht weiterverbreitet werden darf. Erdogans Anwalt wolle nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken, berichtete der "Spiegel". Sprenger berufe sich dabei im Wesentlichen auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: "Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm", sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.

Michael-Hubertus von Sprenger (Foto: picture-alliance/dpa/S. Hoppe)
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von SprengerBild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

"Schmähend und ehrverletzend"

Böhmermann hatte in einem mit der Wochenzeitung "Die Zeit" schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: "Nein. Quelle: Internet." Böhmermann hatte Erdogan mit dem Gedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" angegriffen - teilweise unter der Gürtellinie. Erdogan geht seither juristisch gegen ihn vor. Das Landgericht Hamburg stufte das Gedicht grundsätzlich als Satire ein, erklärte aber, die verbotenen Passagen müsse Erdogan "angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen". Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte die Verbots-Entscheidung als "falsch".

Böhmermanns Anwalt Christian Schwertz (Foto: picture-alliance/dpa/B. Marks)
Böhmermanns Anwalt Christian SchertzBild: picture-alliance/dpa/B. Marks

Außer dem Verfahren in Hamburg ist in Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts anhängig. Die Bundesregierung hatte zuvor aufgrund eines Strafverlangens der türkischen Regierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Der "Spiegel" zitierte die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz mit den Worten, dass "ganz kurzfristig" nicht mit einer abschließenden Verfügung zu rechnen sei. Derzeit wird demnach auf eine Stellungnahme von Böhmermanns Anwälten gewartet.

sti/as (afp, dpa, rtr, Der Spiegel)