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Neue Diskussion über Selbstanzeige

15. März 2014

Nach der Verurteilung von Uli Hoeneß fordern Politiker von CDU und SPD einen schärferen Kurs im Kampf gegen Steuerhinterzieher. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige soll auf den Prüfstand.

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Uli Hoeneß vor Gericht (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Der erste Denkanstoß kam vom Finanzminister selbst: Nach dem Steuer-Urteil gegen Uli Hoeneß kündigte Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Zeitungsinterview strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige an. "Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Voraussetzungen für die Strafbefreiung weiter verschärfen", erklärte Schäuble. Nach seinen Vorstellungen soll die Pauschalstrafe, die bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50.000 Euro zu zahlen ist, noch einmal erhöht werden. Gleichzeitig möchte der Minister den Zeitraum verlängern, für den man in der Selbstanzeige alles offenlegen muss.

Unterstützung bekommt Schäuble dabei von Volker Kauder. Der Fraktionschef von CDU/CSU möchte vor allem an der Fünf-Prozent-Regelung rütteln, nach der bislang bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro und einem Zuschlag von fünf Prozent auf die Steuerschuld Straflosigkeit garantiert wird. Dieser Zuschlag soll nach Kauders Meinung erhöht werden. "Das würde unterstreichen, dass Steuerhinterziehung ein schweres Vergehen gegen die Allgemeinheit ist", sagte er. Außerdem solle der Ermittlungs- und Fahndungsdruck erhöht werden. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Von einem Ankauf von Steuer-CDs hält Kauder dagegen nichts. Er sei dafür, Informationen auf einem "rechtsstaatlich absolut sauberen Weg" zu bekommen, beispielsweise über ein Steuerabkommen mit der Schweiz.

Selbstanzeige als Privileg für Steuersünder

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete die geltenden Regelungen als reformbedürftig. Bei der Straffreiheit handele es sich um ein Privileg für Steuersünder, das überprüft werden müsse, erklärte Maas, ohne jedoch Details zu nennen.

Auslöser für die neu aufgeflammte Debatte ist die Verurteilung von Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung. Der zurückgetretene Präsident des FC Bayern München hatte sich in der Hoffnung auf Straffreiheit selbst angezeigt. Das Gericht wertete die Anzeige allerdings als ungenügend. Bislang müssen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige alle hinterzogenen Steuern lückenlos deklariert werden. Außerdem darf noch keine Steuerprüfung angekündigt sein.

djo/sti (afp, dpa)