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NS-Verfahren: Richter für befangen erklärt

24. Juni 2017

Das Landgericht Neubrandenburg hat die Richter, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter des KZ Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung.

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Der 96 Jahre alte Angeklagte mit seinen Wahlverteidigern Peter-Michael Diestel (Mitte) und Hannes Barck im Gerichtssaal
Der 96 Jahre alte Angeklagte mit seinen Wahlverteidigern Peter-Michael Diestel (Mitte) und Hannes Barck im GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Es seien inzwischen andere Richter für die Kammer benannt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Begründung liegt bislang offiziell nicht vor. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt.

Laut "Süddeutscher Zeitung", WDR und NDR heißt es in dem Gerichtsbeschluss: Weil der Vorsitzende Richter und seine Kollegen wiederholt versucht hätten, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren, "muss sich bei dem Nebenkläger nahezu zwangsläufig der Eindruck ergeben", die Richter seien ihm gegenüber nicht unvoreingenommen gewesen, "als sie beschlossen haben, ihn aus dem Verfahren auszuschließen".

Beihilfe zum Mord

Der Prozess gegen den 96 Jahre alten SS-Sanitäter aus der Nähe von Neubrandenburg wurde Ende 2016 ausgesetzt. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.

Das Internationale Auschwitz Komitee nahm die die Entscheidung des Gerichts positiv auf. "Von Anbeginn des Prozesses an war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar", teilte das Komitee mit. "Die schleppende Verhandlungsführung des Gerichts hat für diesen Prozess einen Scherbenhaufen hinterlassen, der in den Annalen der deutschen Justiz als weiteres negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu Buche schlagen wird." Die Überlebenden seien dankbar, dass Vertretungsrichter der Kammer die Würde des Gerichts wiederhergestellt hätten.

Bis zu 15 Jahre Haft möglich

In dem Prozess geht es um den Angeklagten Hubert Z., der als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen Hubert Z. drei bis 15 Jahre Haft.

Jüdische Frauen, Männer und Kinder vor der Selektion im Vernichtungslager Auschwit
Jüdische Frauen, Männer und Kinder vor der Selektion im Vernichtungslager AuschwitzBild: picture alliance / AP Photo

Psychiatrische Gutachter hatten den Angeklagten als "nicht verhandlungsfähig" eingeschätzt. Der Mann sei wegen fortschreitender Demenz nicht mehr in der Lage, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen oder die Verteidigung angemessen zu führen.

Nebenkläger aus den USA

Die Nebenkläger, Walter Plywaski (87) und William Plywaski (86) aus Boulder/USA, hatten 1944 mit 14 beziehungsweise 15 Jahren ihre Mutter in der Gaskammer des Vernichtungslagers verloren. Das Neubrandenburger Gericht hatte ihnen zweimal die Berechtigung zur Nebenklage abgesprochen. Beide Male hatten höhere Instanzen diesen Beschluss widerrufen, zuletzt Anfang März 2017. Ende März hatten Auschwitz-Überlebende dem Gericht in einem Offenen Brief vorgeworfen, den Prozess verhindern oder sabotieren zu wollen.

cgn/stu (dpa, epd)