Nervenkrieg um Auslieferung von Assange
30. Mai 2012Die schwedische Justiz will die Auslieferung des Internetaktivisten innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien durchsetzen. Das kündigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg unmittelbar nach dem grünen Licht für die Auslieferung durch das höchste britische Gericht an.
Eine letzte Frist von 14 Tagen
Doch die Anwälte Assanges wollen noch nicht aufgeben. In letzter Minute erreichten sie einen nochmaligen Aufschub von 14 Tagen, um eine neue Behandlung des Falles zu beantragen. Innerhalb dieser Frist können sie begründen, warum das Verfahren noch einmal aufgerollt werden soll. Zuvor war darüber spekuliert worden, dass Assange möglicherweise zur Verhinderung seiner Auslieferung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft.
In Schweden müsste Assange innerhalb von 96 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwältin will Assange zu den Vorwürfen zweier schwedischer Frauen wegen sexueller Nötigung verhören. Sie hatte im Sommer 2010 einen europäischen Haftbefehl ausstellen lassen, um dieses Verhör nach Assanges Ausreise aus Schweden zu erzwingen.
Angst vor Auslieferung an die USA
Assange wird in Schweden vorgeworfen, im Sommer 2010 mit zwei schwedischen Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt zu haben. Die schwedische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn auch wegen Vergewaltigung in einem minderschweren Fall. Der 40 Jahre alte Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.
Assange befürchtet, letztendlich in die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung zehntausender geheimer US-Depeschen den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat. Dort müsse er mit der Todesstrafe rechnen, machte Assange geltend. Er war vor zwei Jahren in London festgenommen und unter Hausarrest gestellt worden.
rv/ml/sc (dpa, afpd)