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Reform des Sexualstrafrechts steht

16. Juni 2016

Kern des geplanten Gesetzes ist die Einführung des Prinzips "Nein heißt Nein". Danach ist künftig ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung strafbar, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hat.

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Symbolbild Gewalt Frauen Schutz
Bild: picture-alliance/PIXSELL/Puklavec

Nach langem Hin und Her haben sich die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD auf eine Verschärfung des Sexualstrafrechts geeinigt. Dadurch können sexuelle Übergriffe auf Frauen künftig leichter als Vergewaltigung geahndet werden. Demnach soll künftig der Grundsatz "Nein heißt Nein" gelten, wie die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. "Das ist ein Meilenstein für die Wahrung der Rechte von Frauen."

Der alte Vergewaltigungsparagraf, der unter anderem eine Gewaltanwendung oder eine Nötigung des Opfers voraussetzt, werde aufgehoben. Künftig soll es demnach ausreichen, wenn das Opfer sein "Nein" deutlich erkennbar macht. Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen von Union und SPD erklärten, man hoffe, die Reform noch vor der Sommerpause im Bundestag beschließen zu können.

Bisherige Schutzlücken beachtet

In Zukunft können sexuelle Handlungen auch dann bestraft werden, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. "Der entgegenstehende Wille ist erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (z.B. verbal) oder konludent (z.B. durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung) nach Außen zum Ausdruck bringt", heißt es dem Bericht zufolge in einem Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts. Fälle, in denen das Opfer seinen Willen nicht erklären konnte, weil es schlief oder etwa durch K.O.-Tropfen betäubt worden war, oder weil es aus Angst zugestimmt hatte, sollen vom neu zu schaffenden Strafrechtsparagrafen 177 erfasst werden.

Bisher gilt eine Vergewaltigung nur dann als Verbrechen, wenn ein Opfer unter Androhung oder mit tatsächlicher Gewalt zum Sex gezwungen wird oder dem Täter ausgeliefert ist. In der Praxis ergab das viele Schutzlücken. Zum Beispiel wenn eine Frau wegen einer überfallartigen Handlung des Täters keinen Widerstand leisten kann oder aus Angst vor drohender Gewalt davon absieht.

"Grapscher-Paragraph"

Geeinigt haben sich die beiden Regierungsfraktionen dem Bericht zufolge auch darauf, einen neuen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" einzuführen. Das richtet sich etwa gegen Grapscher. "Bisher gibt es keinen strafrechtlichen Schutz vor sexualbezogenen Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit", heißt es demnach in dem Eckpunktepapier.

Darüber hinaus konnten sich Union und SPD dem Bericht zufolge auf einen neuen Tatbestand verständigen, der sexuelle Straftaten aus Gruppen speziell ahndet. "Damit wollen wir ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Übergriffe wie die in der Silvesternacht in Köln setzen", sagte Winkelmeier-Becker.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in den Bundestag eingebracht. Darin war eine "Nein heißt Nein"-Regelung nicht vorgesehen. Bundesrat und Bundestag ging der Entwurf jedoch nicht weit genug. Die Länderkammer nannte den Vorschlag einen "begrüßenswerten ersten Schritt in die richtige Richtung".

pab/wl (afp, kna)