Millionen für den guten Zweck
16. Mai 2012Es war einer der Manager-Skandale der deutschen Geschichte: Abgeführt von Polizisten verlässt Klaus Zumwinkel, damaliger Chef der Deutschen Post, vor laufender Kamera sein Haus. 3,9 Millionen Euro Steuernachzahlung, zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Auflagenzahlung von einer Million Euro, so das Urteil der Richter. Teile der Auflagenzahlung flossen damals direkt auf die Konten gemeinnütziger Organisationen, wie beispielsweise des World Wide Fund for Nature, WWF. 25.000 Euro bekam die Naturschutzorganisation auf einen Schlag für gemeinnützige Zwecke.
Dieses System gibt es nur in Deutschland: Richter können sogenannte Auflagengelder bei eingestellten Ermittlungsverfahren oder, wie im Fall Zumwinkel, bei Bewährungsstrafen verhängen. Der Richter entscheidet dann darüber, ob die Gelder an den Staat oder an gemeinnützige Organisationen fließen.
Hilfe für die Zivilgesellschaft
Hohe Auflagenzahlungen sind zwar Glücksfälle für die Organisationen, doch auch bei vielen kleinen Fällen kommt bei den Organisationen einiges zusammen. Mathias Kröselberg ist Geschäftsführer von Pro Bono. Die Agentur hilft gemeinnützigen Organisationen, an diese Gelder zu kommen. Je nach Einnahmen-Mix seien die Auflagengelder für die Organisationen mittlerweile von großer Bedeutung, so Kröselberg. Laut Schätzungen von Pro Bono kommen bei den gemeinnützigen Organisationen jährlich rund 120 Millionen Euro zusammen.
Um eine solche Zuweisung zu bekommen, gilt es mehrere Hürden zu nehmen. "Die Organisation meldet sich beim jeweiligen Oberlandesgericht an und kommt nach einer Prüfung der Gemeinnützigkeit auf eine Liste", erklärt Margarete Nötzel, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München. Im Bundesland Berlin stehen beispielsweise rund 1400 Organisationen auf der Liste - von kleinen Nachbarschaftsvereinen bis hin zu großen und international aktiven NGOs.
Werben um die Richter
Bei dieser Konkurrenz müssen die Organisationen nun um die Gunst der Richter werben. Denn sie entscheiden am Ende, wie viel Geld an welche gemeinnützige Organisation bezahlt wird. Außerdem können die Richter in den meisten Bundesländern auch Organisationen auswählen, die nicht auf der Liste vorkommen. Hier kommt beispielsweise Mathias Kröselberg ins Spiel: "Das Werben um die Richter gehört heute zum Fundraising-Mix fast jeder deutschen Organisation." Mit gezielten Emails, Telefonaten bis hin zu persönlichen Besuchen machen die gemeinnützigen Organisationen auf sich aufmerksam - Pro Bono berät sie dabei.
Richterin Margarete Nötzel hat selbst schon Anschreiben oder sogar Aufkleber von gemeinnützigen Organisationen erhalten. Trotzdem würden die Richter in den meisten Fällen überlegen, welche Organisationen im Zusammenhang mit dem Fall sinnvoll seien. Geht es beispielsweise um ein Vergehen wie Körperverletzung, so kann der Richter das Geld an eine Organisation im Bereich der Gewaltprävention geben. "Wenn man auf ein Projekt aufmerksam gemacht wird, bleibt es einem auch länger in Erinnerung", sagt Richterin Margarete Nötzel.
Förderungswürdige Projekte
Mathias Kröselberg von Pro Bono findet aber nicht, dass die Organisationen direkt Einfluss nehmen können: "Das Werben ist lediglich ein Aufzeigen von wichtigen gesellschaftlichen Anliegen."
Dennoch, der Kampf um die Auflagengelder wird härter. Vor 15 Jahren sei der Wettbewerb noch nicht so groß gewesen, sagt Mathias Kröselberg. "Heute überlegen sich die Organisationen ganz genau, ob sie tatsächlich bei den Richtern werben, denn das kostet Zeit und damit auch relativ viel Geld." Doch am Ende könnte es sich für die Organisationen lohnen. So hat der WWF in den vergangenen Jahren jährlich rund 500.000 Euro durch die Auflagengelder eingenommen.