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Mexiko muss Menschenrechtsverletzungen aufklären

8. Januar 2010

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat Mexiko für schuldig an dem Verschwinden eines Menschenrechtlers vor 35 Jahren erklärt. Der Staat muss nun Untersuchungen in dem noch nicht aufgeklärten einleiten.

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Bild: Dariusm Ossami

In den 70er Jahren fand im Bundesstaat Guerrero ein sogenannter „schmutziger Krieg“ statt. Damals hatten sich Teile der ländlich geprägten Bevölkerung gegen die soziale Ungleichheit organisiert, einige griffen zu den Waffen. Der Staat antwortete mit Repression und der Militarisierung der Region. Über 1.000 Menschen verschwanden damals spurlos und wurden vermutlich von Angehörigen des Militärs ermordet.

Zu den Verschwundenen zält auch Rosendo Radilla. Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Atoyac befand sich 1974 auf dem Weg nach Chilpancingo, als er von Soldaten festgenommen wurde. Danach verliert sich seine Spur; seine Leiche wurde nie gefunden.

Jahrzehntelange Suche nach der Wahrheit

Seine Tochter Tita Radilla ist Vizevorsitzende der Vereinigung der Angehörigen von Verhafteten, Verschwundenen und Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko AFADEM. Seit nun schon über dreißig Jahren kämpft sie für die Aufklärung des Schicksals ihres Vaters und aller anderen, die damals verschwunden sind. Ein schwieriges Unterfangen, denn in solchen Fällen wurde nur innerhalb des Militärs ermittelt – oder auch nicht.

Menschenrechtlerin Tita Radilla Mexiko
Tita Radilla von der Organisation AFADEMBild: Dariusm Ossami

Da sich der Staat Mexiko für nicht zuständig erklärte, zog Radilla bis vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Am 15. Dezember 2009 bekam sie in dieser Angelegenheit recht. Der mexikanische Staat wurde dazu verurteilt, der Familie von Rosendo Radilla ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 200.000 Doller zu zahlen. Darüber hinaus verfügte der Interamerikanische Gerichtshof, dass Mexiko seine Strafgesetzgebung reformieren müsse, um Menschenrechtsverletzungen durch das Militär künftig von zivilen Gerichten untersuchen zu lassen.

Regierung lenkt ein

Die Regierung hatte sich bislang stets auf den Standpunkt zurückgezogen, der mexikanische Staat sei heute ein anderer als vor 40 Jahren und daher nicht mehr für die Ereignisse von damals verantwortlich. Dennoch hat das Innenministerium seine volle Kooperation mit dem Gerichtshof zugesagt. Wie in anderen Ländern auch sollen also in Zukunft zivile Gerichte für von Militärs begangene Verbrechen zuständig sein, anstatt wie bisher die Militärgerichte. Die Regierung hat nun ein Jahr Zeit, um Fortschritte vorzuweisen.

Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte arbeitet zu einer neuen internationalen Konvention zum Schutz vor dem Verschwindenlassen. Er begrüßt deshalb das Urteil des Gerichtshofs: "Dadurch, dass der Interamerikanische Gerichtshof in diesem Fall eine klare Verantwortlichkeit des mexikanischen Staates festgestellt

hat und der mexikanische Staat das auch akzeptiert, könnte das einen präventiven Einfluss haben." Der mexikanische Staat müsse zur Kenntnis nehmen das Verschwindenlassen von Personen durch Angehörige des Militärs oder der Polizei ein Verbrechen ist, so Heinz. "Und das könnte sich mittelfristig positiv auf die mexikanische Menschenrechtssituation auswirken."

Internationaler Druck gefordert

Allerdings hat der Interamerikanische Gerichtshof hat keine Befugnisse, um das Urteil auch durchzusetzen. Und Mexiko hatte sich in der Vergangenheit mit der Aufklärung von staatlichen Menschenrechtsverbrechen schwer getan. Tita Radilla hat Jahrzehnte des Kampfes mit Militärs, Behörden und Gerichten hinter sich, ist verhaftet und bedroht worden und daher nur verhalten optimistisch.

Sollte die Regierung nichts unternehmen, könne nur öffentlicher Druck nachhelfen, meint sie, denn "der mexikanische Staat war immer um sein Ansehen im Ausland bemüht." Jetzt sei der Moment gekommen, da auch die internationale Gemeinschaft intervenieren sollte, fortdert Tita Radilla, "damit der Staat endlich Untersuchungen einleitet. Das kann doch nicht so schwer sein. Es gibt Akten, es gibt Archive und auch die meisten Verantwortlichen leben noch. Wir wissen, dass es gefährlich ist, aber wir wissen auch, dass wir im Recht sind."

Autor: Darius Ossami
Redaktion: Mirjam Gehrke