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Menschenrechtsliga: Umsetzung des Gerichtshof-Urteils zu Öcalan Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der Türkei

11. Mai 2005

Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, im Interview von DW-WORLD.DE

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Fordert die sofortige Aufhebung der Isolationshaft für Abdullah Öcalan: Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für MenschenrechteBild: Heide Schneider-Sonnemann


"Der Umgang mit diesem Fall Öcalan ist ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsentwicklung in der Türkei. Ich gehe davon aus, dass die Türkei verurteilt wird, weil es kein faires Verfahren war, das 1999 in der Türkei stattgefunden hat." Das sagte der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), Rolf Gössner, in einem Interview von DW-WORLD.DE.

Einen Tag vor dem erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg im Berufungsverfahren "Öcalan gegen die Türkei" erklärte Gössner, im Fall einer Verurteilung der Türkei werde es "harte Auseinandersetzungen um eine Neuverhandlung in der Türkei geben, insbesondere mit den nationalistischen Kräften". Er gehe davon aus, dass der Gerichtshof das Verfahren aufgrund schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht und die europäische Menschenrechtskonvention für rechtswidrig erklären und für eine Neuansetzung plädieren werde. Entscheidend dafür, ob das Straßburger Urteil umgesetzt werde oder nicht, "wird letztlich das Verhalten der EU im Vorfeld der Beitrittsverhandlungen sein. Es muss deutlich gemacht werden", so Gössner weiter, "dass ein solcher Spruch des höchsten europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Türkei umzusetzen ist".

Seine Organisation fordere die sofortige Aufhebung der Isolationshaft sowie die Unterlassung aller Willkürhandlungen, die den Kontakt mit Familienangehörigen und Anwälten schwer beeinträchtige. Öcalan sei auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali nach wie vor der einzige Häftling. Nach Beobachtungen seiner Organisation, so Gössner, habe sich die Menschenrechtslage in der Türkei bislang nicht wesentlich verbessert. Den Kurden würden weiterhin Grundrechte vorenthalten.

11. Mai 2005
122/05