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Menschenrechtsgericht stärkt ledige Väter

3. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ledigen Vätern mehr Rechte zugesprochen und zugleich Deutschland wegen der Diskriminierung dieser Gruppe gerügt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

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Vater mit Kinderwagen (Foto: Bilderbox)
Unverheiratete Väter könnten bald mehr Rechte bekommenBild: Bilderbox

Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag (03.12.2009) einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Richter beanstandeten zudem, dass ledige Väter nach deutschem Recht keine Chance auf eine gerichtliche Einzelfallprüfung haben. Auch das Recht auf Familienleben sah der Gerichtshof verletzt.

In Deutschland steht unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame "Sorgerechtserklärung" abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht. In diesem Fall hat der Vater keine rechtliche Möglichkeit, ein geteiltes Sorgerecht zu erstreiten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt dagegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: AP)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte ein wegweisendes UrteilBild: AP

Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, gegen die Straßburger Entscheidung Einspruch zu erheben. Wird sie von der Großen Kammer bestätigt, muss Deutschland sein Sorgerecht neu regeln. Nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein ähnelt die Rechtslage bisher der deutschen. In anderen europäischen Ländern haben ledige Väter mehr Rechte.

Freude bei deutschen Interessenvertretern

Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt." Rainer Sonneberger vom Verband "Väteraufbruch" sagte der Nachrichtenagentur epd, der Richterspruch sei ein Fortschritt, obwohl er nicht weit genug gehe. Der deutsche Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass ledige Väter ein Sorgerecht erhalten, ohne es vor Gericht einklagen zu müssen.

Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. Dies verkenne auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht.

Bundesregierung will Änderungen prüfen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AP)
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat Prüfung zugesagtBild: AP

Nach dem wegweisenden Urteil prüft die Bundesregierung, ob das Sorgerecht für unverheiratete Väter geändert werden muss. Angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeit werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt "sorgfältig und mit Hochdruck führen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Abweichende Meinung

Der Vorrang der Mütter war in Deutschland 2003 sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Dieses wollte die Kinder vor zähen gerichtlichen Streitereien schützen. Allerdings verlangte es selbst eine neue Überprüfung der Rechtslage. Das Straßburger Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, zu denen auch der deutsche Jurist Bertram Schmitt zählte. Dieser äußerte als Einziger eine abweichende Meinung. Die deutschen Regelungen seien erlassen worden, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Kind auf bestmögliche Weise zu schützen, erklärte er. Seiner Ansicht nach sei der Vater nicht ungerechtfertigt diskriminiert worden. Die Situation der Mutter und des Vaters seien nicht vollständig vergleichbar.

Autor: Reinhard Kleber (afp, epd, dpa, rtr, ap)

Redaktion: Martin Schrader