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Meineid-Ermittlungen gegen Petry

25. Mai 2016

Kehrtwende der Ermittler: Anfang des Monats hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren noch abgelehnt. Muss nun die Immunität der Landtagsabgeordneten Petry aufgehoben werden?

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Deutschland Frauke Petry in Maniz
Bild: picture-alliance/dpa/F. Von Erichsen

Es geht um den Verdacht eines Meineids und uneidlicher Falschaussage. AfD-Chefin Frauke Petry, die auch Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im sächsischen Landtag ist, soll Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben gemacht haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014 von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll. Wegen der möglichen Falschaussage liegen zwei Anzeigen gegen Petry vor.

Anfang Mai hatte sich die Staatsanwaltschaft noch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Sie sah im Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches. Jedoch war diese Begründung von der Generalstaatsanwaltschaft bereits einen Tag später einkassiert worden.

Zustimmung allerorten

Der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der eine der Anzeigen gegen Petry erstattet hatte, begrüßt die Ermittlungen: "Für das Funktionieren des Rechtsstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen."

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion begrüßt das Ermittlungsverfahren ebenfalls. "Weil es im Ergebnis dazu führen wird, den Beweis zu erbringen, dass weder Frauke Petry noch ein anderes Mitglied der AfD-Fraktion vor dem Ausschuss eine Falschaussage getätigt hat", sagte Uwe Wurlitzer der Dresdner "Morgenpost".

48 Stunden nach Bestätigung des Mitteilungseingangs beim Landtagspräsidenten dürfe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren förmlich einleiten, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase in Dresden. Dies könne also noch in dieser Woche geschehen. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Petry müsse erst gestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wolle, sagte Haase.

Sollte es zur Anklage und schließlich zu einer Verurteilung kommen, würde Petry in jedem Fall eine Freiheitsstrafe drohen: Falschaussagen unter Eid können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

rb/pg (afp, dpa, epd)