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Mein Werk gehört mir

Rafael Heiling26. April 2003

Eine weltweite Konferenz war geplant, fällt aber aus – darum bleibt das Urheberrecht auf dem Globus erstmal uneinheitlich. Und in den Köpfen der Software-Piraten ist es noch nicht angekommen. Aber es gibt Fortschritte.

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Der lange Weg zum weltweiten UrheberrechtBild: Bilderbox

Wegen des SARS-Chaos' wurde die Konferenz in China abgesagt, bei der die Teilnehmerstaaten vom 24. April 2003 an über eine Vereinheitlichung des Urheberrechts diskutieren wollten. Immerhin ruft die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auch in diesem Jahr den "World Intellectual Property Day" am 26. April aus, den Welttag des geistigen Eigentums.

Ein Aktionstag geht unter

Doch für Furore sorgt der auch nicht. "Das ist wie der Tag des Baumes oder so", findet Adolf Dietz, emeritierter Professor für Urheberrecht an der Universität Passau. "Es wird gefördert, aber nicht sehr wirksam." Staaten wie die USA, Frankreich oder Deutschland tauchen auf der Eventliste der WIPO gar nicht auf. Dabei haben auch dort Menschen ein Interesse am Urheberrecht: die Phonoindustrie, die Künstler und die Programmierer, die an den CDs beziehungsweise der Software verdienen.

Allerdings haben die Plädoyers fürs Urheberrecht ein Problem: Sie verhallen einfach. Vor allem beim Thema Musik-Download und Raubkopien. "Man muss es erstmal weltweit in Erinnerung rufen, dass so etwas illegal ist", sagt Professor Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster. "Da ist Deutschland zum Beispiel ein Entwicklungsland."

Recht unterschiedlich

Nur: Auf eine gemeinsame Strategie habe man sich noch nicht geeinigt. Und bisher sieht das Urheberrecht international aus wie ein Gemüsegarten. "In Europa haben wir einen einigermaßen einheitlichen Rahmen", sagt Hoeren – "aber mit ganz vielen Fragezeichen". Mit den USA und Japan gebe es lose Arrangements, etwa über ein besonderes Abkommen der Welthandelsorganisation (genannt TRIPS) und zwei Übereinkünfte, deren Basis aus dem 19. Jahrhundert stammten.

Unterschiede gibt es beispielsweise beim Kopieren von CDs für den Privatgebrauch – das ist grundsätzlich erlaubt. Hat die CD aber einen Kopierschutz, darf man den nach dem neuen deutschen Urheberrecht trotzdem nicht mehr umgehen. "Die Niederlande haben das Problem gar nicht gelöst, sondern delegiert", erklärt Hoeren. "Und die Österreicher haben gesagt, das soll die Industrie mit den Kunden mal selber ausmachen."

Fortschritt in kleinen Etappen

In Deutschland selber herrscht noch Streit, ob man Kopien auch von illegalen Vorlagen machen darf – etwa von Musikdateien bei Tauschbörsen. Das neue Urheberrecht, das der Bundesrat noch absegnen muss, lässt so etwas zu. Das sorgte für Aufregung. Aber Professor Dietz erklärt: "Man kann im Internet ja nie überprüfen, ob etwas illegal eingestellt worden ist oder nicht." Bei MP3-Tauschbörsen sei also nicht so problematisch, dass man geklaute Musik herunterlade, sondern, dass man selber Song-Dateien beisteuere.

So wird erstmal noch eine Weile diskutiert. Medienrechts-Experte Hoeren findet, dass man damit schon in der Schule anfangen sollte. "Man müsste da positiv herangehen, nicht mit Strafe drohen. Die Jugendlichen müssen verstehen, dass Musik so viel kostet, weil da Künstler Arbeit hineinstecken. Nicht nur Musiker, auch Videokünstler für den Clip." Ein großer Wurf sei wohl nicht zu erwarten. Aber immerhin sei weltweit im WIPO Copyright Treaty festgelegt, dass ein Werk niemals ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet gestellt werden dürfe. Und das sei doch ein Anfang, findet Hoeren. "Viele kleine Schritte führen auch zum Ziel."