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Wohl weitere Millionenzahlungen in WM-Affäre

31. März 2017

In der undurchsichtigen Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland tauchen immer mehr mysteriöse Details auf. Dieses Mal sollen die Ermittler auf weitere, bislang nicht bekannte Millionenzahlungen gestoßen sein.

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Fußball - Franz Beckenbauer und Fedor Radmann
Franz Beckenbauer (links) und Fedor Radmann stehen im Fokus der neu aufgetauchten Zahlungen (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/U. Düren

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR erhielt Fedor Radmann nach der Weltmeisterschaft 5,4 Millionen Euro. Der enge Vertraute von WM-Organisationschef Franz Beckenbauer soll die Hälfte des Betrags an Beckenbauer weitergereicht haben. Laut dem Recherchverbund soll Radmann die 5,4 Millionen von einer Firma des früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhalten haben. Der Bericht stützt sich dabei auf die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft. Diese hatte Beckenbauer und Radmann in der vergangenen Woche zeitgleich befragt.

Laut dem Medienbericht betonten Radmann und sein Anwalt Norbert Scharf bei der Vernehmung in Bern, dass es bei den 5,4 Millionen Euro um Rechtevermarktung gegangen sei. Radmann soll gesagt haben, die Hälfte des Betrages habe er "aus Dankbarkeit" an Beckenbauer weitergereicht. Scharf erklärte laut SZ, NDR und WDR, es gebe "keinen Zusammenhang zwischen Zahlungen an meinen Mandanten" und den davor von Louis-Dreyfus für das WM-OK zur Verfügung gestellten Millionen.

Wofür waren die 6,7 Millionen?

Diese Zahlung von umgerechnet 6,7 Millionen Euro steht im Zentrum der Affäre. WM-Cheforganisator Franz Beckenbauer hatte das Geld im Jahr 2002 von Louis-Dreyfus bekommen und sofort nach Katar an eine Firma des langjährigen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weitergeleitet. 2005 zahlte der Deutsche Fußballbund (DFB) die Millionen über ein Konto des Weltverbandes FIFA an Louis-Dreyfus zurück. Die Überweisung wurde als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala getarnt, die aber nie stattfand. In seiner Steuererklärung machte der DFB die 6,7 Millionen Euro als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe geltend.

Die Bundesanwaltschaft in Bern ermittelt deshalb wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäsche sowie der Veruntreuung. Die Schweizer sind zuständig, weil die damaligen finanziellen Transaktionen weitgehend über Schweizer Konten durchgeführt wurden.

rk/fab (sid, dpa, SZ)