Marke geschützt
4. Juni 2004Anzeige
Der Bundesgerichtshof hat dem Ferrari-Pferd, dem Markenzeichen des italienischen Sportwagenherstellers, einen weit reichenden Schutz zugesprochen: Wer seine Waren demnach ebenfalls mit einem sich aufbäumenden Pferd schmückt, muss sich auf Unterlassungsklagen einstellen. Das hat jetzt ein Hersteller von Computerspielen erfahren müssen.