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Keine Gnade für Todeskandidaten

Olga Kapustina/Artur Smirnow/Markian Ostaptschuk15. März 2012

Ein Jahr nach dem Anschlag auf die Metro hat der belarussische Präsident eine Begnadigung der Täter abgelehnt. Die Männer könnten hingerichtet werden. Doch Menschenrechtler warnen, denn schon der Prozess war umstritten.

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Bild: picture alliance/dpa

Alexander Lukaschenko habe sein Urteil mit der Schwere des Verbrechens begründet, berichtete das Staatsfernsehen am Mittwochabend (14.03.2012) unter Berufung auf das Büro des Staatschefs. Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow, beide Jahrgang 1986, werden beschuldigt, am 11. April 2011 einen Terroranschlag in der Minsker Metro verübt zu haben. Bei der Explosion in der U-Bahnstation "Oktjabrskaja" waren im abendlichen Berufsverkehr 15 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt worden.

Zwei Tage nach der Explosion verkündete Lukaschenko damals die Festnahme der beiden Tatverdächtigen, die eine selbst gebaute Bombe in einer Sporttasche unter einer Bank deponiert und per Fernzündung zur Explosion gebracht haben sollen. In einem Fernsehinterview forderte der Staatschef daraufhin "die härteste denkbare Strafe". Er betonte, dass ihm dann das Recht zustehe, zu entscheiden, ob die beiden begnadigt würden oder nicht. Ein halbes Jahr später verhängte der Oberste Gerichtshof in Minsk die Höchststrafe: die Todesstrafe.

Konowalow und Kowaljow stammen aus der belarussischen Stadt Witebsk. Die Männer werden auch für Explosionen in dieser Stadt am 14. und 22. September 2005 sowie für einen Bombenanschlag in Minsk in der Nacht des 4. Juli 2008 während der Feiern zum Unabhängigkeitstag verantwortlich gemacht, bei dem über 50 Menschen verletzt wurden. Über mögliche Motive für diese Taten gibt es keine Informationen. Die Beschuldigten äußerten sich in dem Prozess kaum.

Geständnisse erpresst?

Der Hauptangeklagte Konowalow weigerte sich während der Gerichtsverhandlungen, eine Aussage zu machen. Er verzichtete ebenfalls auf sein letztes Wort. Kowaljow, der der Terrorbegünstigung beschuldigt wird, sagte vor Gericht aus, er habe sein Schuldgeständnis unter Erpressung der Ermittlungsbeamten abgelegt. Er behauptete, dass er in der U-Haft Schreie Konowalows aus der Nachbarzelle gehört habe. Im Gerichtssaal zog Kowaljow sein Geständnis zurück.

Die Metrostation "Oktjabrskaja" nach der Bombenexplosion (Fot: AP/dapd)
Die Metrostation "Oktjabrskaja" nach der BombenexplosionBild: AP

Viele Beobachter äußerten Zweifel, ob der Bombenanschlag in dem Prozess wirklich aufgeklärt wurde. Die Menschen in Belarus hätten heute überhaupt kein Vertrauen mehr in die Justiz, sagte der Politologe Jurij Tschausow. In den vergangenen Jahren seien in Prozessen immer wieder wissentlich falsche Zeugen eingesetzt worden, um politische Gegner zu verurteilen. "Deswegen wird man auch diesem Prozess misstrauen und denken, dass in Wirklichkeit die Falschen vor Gericht stehen, dass die Ermittlungen schief liefen und vieles mehr", meinte Tschausow.

Kampf um Begnadigung

Unmittelbar vor dem Urteilsspruch warnten belarussische Menschenrechtler davor, dass kein Justizsystem der Welt vor Fehlern gefeit sei. Nach der Vollstreckung eines Todesurteils könne man mögliche Fehler nicht mehr beheben. Die Menschenrechtlerin Ljudmila Grjaznova, die jede Gerichtssitzung in diesem Prozess besucht hat, sagte, die Schuld der mutmaßlichen Bombenattentäter sei nicht bewiesen worden. Der Prozess sei nicht klar und überzeugend gewesen, betonte sie, und jetzt werde "noch eine Tötung im Namen des Staates" vorbereitet. Dabei gebe es noch viele offene Fragen.

Denkmal für die Opfer des Terroranschlags an der U-Bahn Station "Oktyabrskaya" in Minsk (Foto: DW)
Denkmal für die Opfer des Terroranschlags an der U-Bahn Station "Oktyabrskaya"Bild: Genadiy Kessner

Die Mutter eines der Angeklagten, Ljubow Kowaljowa, kämpft seit dem Urteilsspruch im November gegen das Urteil. Sie wandte sich mit einer emotionalen Rede an Staatsoberhaupt Lukaschenko mit der Bitte, die Ermittlungen neu aufzurollen. Außerdem reichte sie am 15. Dezember eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein. Das internationale Organ erklärte daraufhin gegenüber der belarussischen Regierung, das Todesurteil dürfe nicht vollstreckt werden, bevor die Beschwerde geprüft wird. Am 16. Februar forderte das Europaparlament in einer Resolution ein sofortiges Ende der Todesstrafe in Belarus. Es ist das einzige Land Europas, in dem es noch Hinrichtungen gibt.