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Limburger Ex-Bischof droht Millionenforderung

23. Juli 2015

Das Bistum Limburg fordert nach dem Finanzskandal um den Bischofssitz Schadenersatz. Wegen des teuren Umbaus unter dem damaligen Bischof Tebartz-van Elst musste das Bistum fast vier Millionen Euro abschreiben.

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Tebartz-van Elst im September 2013 bei einem Gottesdienst (Foto: dpa)
Tebartz-van Elst im September 2013 bei einem GottesdienstBild: picture-alliance/dpa

Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigte Bistumssprecher Stephan Schnelle auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der vom Papst eingesetzte Administrator Manfred Grothe habe im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Jetzt müsse der Papst entscheiden.

Schnelle betonte zugleich, dass Grothe Tebartz in Rom nicht "angezeigt" habe. Ob Forderungen gegen den Bischof erhoben würden, in welcher Höhe und auf welchem Weg, könne nur im Einverständnis mit dem Vatikan entschieden werden. Bei Rechtsakten gegen einen Bischof sei grundsätzlich der Heilige Stuhl zuständig. Im Herbst werde es weitere Gespräche geben.

Offene Schuldfrage

Insgesamt geht es laut "Bild" um rund 3,9 Millionen Euro. Darin enthalten seien unter anderem Kosten für nicht realisierte Entwürfe in Höhe von 950.000 Euro sowie Um-, Rück- und Wiederaufbauten für 780.000 Euro. Die Nebenkosten der Planung seien um 2,2 Millionen Euro überzogen gewesen. Schnelle erklärte dazu, dass das Bistum zwar 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abgeschrieben habe: "Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden ist." Soweit durch ungerechtfertigte Abrechnungen von Planungsbeteiligten zu hohe Zahlungen geleistet worden seien, würden diese zunächst zurückgefordert.

Limburg Neubau des Bischofssitzes Luftaufnahme (Foto: Reuters)
Bei der Architekturkritik kam der Neubau des Bischofssitzes durchaus gut anBild: Reuters

Ob der frühere Bischof für den Verlust allein verantwortlich sei, soll der kirchenrechtliche Prozess klären. Der Administrator sei als Übergangsverwalter verpflichtet, von der Diözese Schaden abzuhalten, sagte Schnelle. Grothe müsse also auch Schulden eintreiben, um nicht selbst haftbar zu werden. Bei einer gemeinsamen Sitzung des Diözesansynodalrates und des ehemaligen Priesterrates vor wenigen Tagen hatten viele Teilnehmer auf mehr Tempo bei der Aufarbeitung gedrängt.

Vor wenigen Tagen hatte Grothe betont, er müsse noch mit verschiedenen vatikanischen Kongregationen klären, ob das Bistum gegen seinen früheren Bischof rechtliche Schritte einleite. Bei einer gemeinsamen Sitzung des Diözesansynodalrates und des ehemaligen Priesterrates hatten viele Teilnehmer auf mehr Tempo bei der Aufarbeitung gedrängt.

Neuer Posten in Rom

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.

Nach Angaben der "Bild"-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte der Sprecher nicht kommentieren. Die getroffene Ruhestandsregelung, so Schnelle, sehe eine Anpassung vor, wenn eine neue Lohnzahlung erfolgt. "Die Bistumsleitung ist auch dazu mit dem Vatikan im Gespräch."

stu/as (epd, dpa, kna)