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Liberale Sterbehilfe

17. Mai 2002

Belgien erhält ein Gesetz, das Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässt. Nach den Niederlanden ist Belgien damit das zweite Land der Welt, das diesen Schritt gewagt hat.

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Leben an Maschinen?Bild: Bilderbox

Was Kritiker schon nach der niederländischen Entscheidung befürchtet hatten, ist Wirklichkeit geworden: Der Tabubruch von Den Haag hat Nachahmer gefunden, die internationalen Proteste sind deutlich leiser geworden. Und das Ja der Niederländer und Belgier wird politische Auswirkungen von Europa bis in die USA und nach Australien haben.

Zwischen dem belgischen und dem Anfang April in Kraft getretenen niederländischen Gesetz gibt es große Übereinstimmungen. Allerdings geht die belgische Regelung nach Einschätzung von Fachleuten noch über die niederländischen Vorschriften hinaus. So erlaubt der Text auch eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden.

Liberales Gesetz mit strengen Reglementierungen

Deutlicher als die Niederländer befürworten die Belgier zudem, dass auch schwere psychische Probleme aktive Sterbehilfe begründen können. Allerdings ist das Gesetz beschränkt auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Es gelte nicht für geistig Behinderte und Demenzpatienten.

Das Gesetz sieht strenge Reglementierungen vor: Ein Arzt darf nur dann Sterbehilfe leisten, wenn sein Patient "infolge eines Unfalls oder einer unheilbaren Krankheit" ein "dauerndes und unerträgliches physisches oder psychisches Leiden" ertragen muss und sich in einer "medizinisch ausweglosen Situation" befindet. Der Patient muss "freiwillig, überlegt und wiederholt" um Sterbehilfe bitten.

Erneute Einschaltung des Europäischen Gerichtshofes?

Die bedingte Sterbehilfe war innerhalb der Regenbogen-Koalition aus Sozialisten, Grünen und Liberalen umstritten. Die oppositionelle christdemokratische Partei will die Entscheidung jetzt möglicherweise beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten. Der hatte zuletzt entschieden, dass die todkranke Britin Diane Pretty kein Anrecht darauf habe, sich von ihrem Mann töten zu lassen. Pretty starb Mitte Mai rund zwei Wochen nach der Entscheidung an ihrer schweren Krankheit.

Ausgelöst wurde die weltweite Euthanasie-Debatte nicht zuletzt durch die großen Fortschritte in der Medizin und die Angst vieler Menschen, über Monate und Jahre am Leben gehalten zu werden, ohne noch eine Chance auf eine würdige Existenz zu haben.

In Deutschland ist sich die Politik in ihrer Ablehnung der aktiven Sterbehilfe einig - mit Ausnahme einiger prominenter FDP-Politiker. Grund dafür ist wohl vor allem die historische Erfahrung mit dem so genannten Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten, die zwischen 1939 und 1941 schätzungsweise 100.000 Behinderte ermordeten, deren Leben nach NS-Ideologie als "lebensunwert" galt. (wga)