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Frauenrechte werden einklagbar

Helle Jeppesen
12. Dezember 2016

Weltweit haben 108 Länder das Zusatzprotokoll zur UN Frauenrechtskonvention ratifiziert. Das Protokoll gibt Frauen die Möglichkeit auf UN-Ebene gegen Diskriminierung zu klagen.

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Mexiko Demonstration gegen sexualisierte Gewalt.
Bild: picture-alliance/dpa/U. Ruiz Basurto

Fatma Yildirim und Sahide Goekce waren beide türkischer Abstammung, lebten in Wien und wurden nach wiederholten Todesdrohungen, die auch der Polizei bekannt waren, von ihren Ehemännern umgebracht. Typische Fälle von häuslicher Gewalt, wie sie überall auf der Welt täglich vorkommt. Hätte der Staat Österreich sie besser schützen können und müssen?

Stellvertretend für die Kinder der beiden ermordeten Frauen reichte die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie gemeinsam mit dem Verein Frauenrechtsschutz, 2005 Klage beim CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen ein. Sie waren der Ansicht, dass der Staat Österreich das Leben der beiden Frauen nicht mit der "angemessenen Sorgfaltspflicht" geschützt hatte. Österreich gehört zu den Ländern, die das Zusatzprotokoll über Individualbeschwerde ratifiziert haben. Der 18-köpfige UN-Ausschuss gab den Klägern Recht und sprach eine Empfehlung aus. Im August 2007 veröffentlichte die Republik Österreich ihre Stellungnahme.

"Vorweg ist zu unterstreichen, das Österreich den Schutz vor häuslicher Gewalt nicht als individuelles Problem der Betroffenen, sondern als Anliegen der öffentlichen Sicherheit betrachtet", heißt es in der Stellungnahme. Sie enthält eine Reihe von präventiven und juristischen Maßnahmen und außerdem Schulungskonzepte für Polizei und Justiz und zudem Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung.

Schutz auch vor der eigenen Familie

Die Aufhebung der traditionellen Trennung von "privat" und "öffentlich" ist in der "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" festgeschrieben. Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten ihre Bürgerinnen auch vor Menschenrechtsverletzungen durch Privatpersonen zu schützen, zum Beispiel durch Gesetzesänderungen.

Die beiden individuellen Beschwerdeverfahren beim CEDAW-Ausschuss bewirkten ganz konkrete Verbesserungen für Frauen, die Gewalt in der Familie ausgesetzt sind.

Die Empfehlungen des Ausschusses haben zudem eine Außenwirkung auf andere Rechtsinstanzen. So wurden 2009 die Empfehlungen an Österreich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgegriffen. Auch da ging es um die Verpflichtung des Staates – in diesem Falle der Türkei – Frauen vor Gewalt in der Familie zu schützen.