Lehrer dürfen im Netz benotet werden
30. Januar 2008Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen in Kategorien wie "cool und witzig" oder "menschlich" seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch nach eigener Mitteilung. Eine Gymnasiallehrerin für Deutsch und Religion aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal "spickmich" auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an. Das "spickmich"-Portal wird von drei Kölner Studenten betrieben und hat nach deren Angaben mittlerweile eine halbe Million Nutzer.