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Lebensversicherungen auf dem Profstand

27. Oktober 2004
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch über drei Musterklagen von Versicherten, die die Überschussbeteiligung an ihren Lebensversicherungen für zu niedrig halten. Einer der Kläger kritisiert, dass die stillen Reserven der Versicherung nicht ausreichend berücksichtigt seien. Insgesamt kritisieren die Versicherten die mangelnde Transparenz der Versicherungsunternehmen. Das Urteil des Ersten Senats wird frühestens in drei Monaten erwartet.