Gebremster Fußballspaß
11. Juni 2010In vielen deutschen Städten heißt es in den kommenden Wochen wieder: Public Viewing. Doch vor dem fröhlichen "Rudel-Schauen" vor einer Großleinwand stehen jede Menge Paragraphen und Verordnungen. Den Anfang macht der Antrag auf eine behördliche Genehmigung und ein Konzept. Daran führt bei den Ordnungsbehörden zwischen Bodensee und Nordsee kein Weg vorbei, sagt Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum. Und deutsche Behörden prüfen gründlich.
Zum Beispiel die Sicherheit: Ausreichend Rettungswege, Ordner und Parkplätze müssen vorhanden sein, das Veranstaltungsgelände umzäunt, die Leinwand baustatisch gesichert. Sprenger bringt es auf den Punkt: "Es ist ein ganzes Bündel an Auflagen, die es zu erfüllen gilt."
Jubel, Trubel, Torgeschrei, Vuvuzela
Nicht zu vergessen: der Anwohnerschutz. Wenn die Massen lauthals "Tor" brüllen, wackeln in der Nachbarschaft die Wände. Auch, weil die deutschen Fans inzwischen die südafrikanische Vuvuzela für sich entdeckt haben; die Plastiktröte, die großen Krach macht.
Der nordrhein-westfälische Innenminister etwa hat den Städten darum empfohlen, den Gebrauch des bunten Instrumentes beim Public Viewing zu untersagen. In Dortmund und Gelsenkirchen sind Vuvuzelas tatsächlich tabu. Nicht aber in Düsseldorf. Hier bietet der Veranstalter des Public Viewings den Besuchern Ohrenstöpsel zum Schutz an.
Und daheim?
Auch vor dem Eigenheim oder der Mietwohnung machen die Regeln nicht Halt. Zum Beispiel die Beflaggung des Balkons. "Man kann natürlich Gegenstände lose auf dem Balkon aufstellen", stellt Rechtsanwalt Erwin Köhler klar, das sei gestattet. Auch Banner und Fahnen dürfe man dort anbringen. Aber: "Nur so, dass Balkonbrüstungen nicht beschädigt werden." Sonst droht rechtlicher Ärger.
Allerdings: Eine Halterung für eine Fahne an der Fassade anzubringen, ist verboten. Ein solcher nationaler fußballerischer Beflaggungsakt erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Und wer eine Fahne aus dem Fenster hängt, der sollte unbedingt darauf achten, dass sie nicht zu groß ist und dem darunter wohnenden Nachbarn die Sicht nimmt. Rechtsanwalt Köhler rät zur präventiven Absprache mit Nachbar und Vermieter.
Hupen verboten
Und auf der Straße? Unterwegs im WM-Autokorso droht Ärger mit der Polizei. Mehrmaliges unnützes Hin- und Herfahren in einer Ortschaft gilt als Belästigung und wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro bestraft.
Hupen ist sowieso verboten und kostet zehn Euro. Regelungen, die höchstens dann republikweit außer Kraft gesetzt werden dürften, wenn die deutsche Elf tatsächlich die WM gewinnen sollte. Aber eben nur dann in diesem kollektiven Ausnahmezustand. Oder wenn die Ordnungshüter auch sonst ein Auge zudrücken.
Autor: Klaus Deuse
Redaktion: Michael Borgers