1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Last der Vergangenheit

Gerda Meuer/(pt)

Die Benes-Dekrete sind kein Stolperstein mehr für einen Beitritt Tschechiens zur EU. Trotzdem werfen die umstrittenen Papiere weiter ihre Schatten auf das tschechisch-europäische Verhältnis.

https://p.dw.com/p/29Jc
Ehemaliger Präsident der Tschechoslowakei: Edvard Benes (1884-1948)Bild: AP

Für Brüssel ist es ein unangenehmes Thema und deshalb wollte niemand in der Europäischen Union so richtig ran. Deshalb gab es viele Jahre lang keine ernstzunehmende Diskussion in der Union über die "Benes-Dekrete". Ein Papier, das Grundlage war für die Vertreibung und Enteignung von bis zu drei Millionen Menschen, zumeist Sudetendeutsche, aus der damaligen CSSR. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen mit Tschechien waren die mehr als 140 Dekrete in keiner Phase der Gespräche Diskussionsgegenstand.

Problemfall Vertreibung

Eigentlich hatte die EU-Kommission in Brüssel gehofft, dass es auch so bleiben werde. Vielleicht würde sich das Thema vor dem Beitritt 2004 einfach so erledigen. Doch dann forderte Anfang des Jahres Tschechiens damaliger Parlamentspräsident und Oppositionsführer Vaclav Klaus: Der Bestand der Dekrete müsse in den EU-Beitrittsverhandlungen bestätigt werden. Das stieß auf Protest: Die FPÖ-Mitglieder in Österreichs Regierung verlangten, die Benes-Dekrete hätten zu verschwinden, und zwar vor dem Beitritt Prags in die EU. Wien konnte sogar mit einem Veto drohen, denn der EU-Erweiterung müssen alle Mitgliedsstaaten zustimmen. Ungarn schloss sich der Forderung aus Wien an. Wegen des Streits sagte Bundeskanzler Schröder eine geplante Reise nach Tschechien ab.

Verheugen will vermitteln

Das Europäische Parlament beschloss schliesslich ein Rechtsgutachten über die umstrittenen, fast 60 Jahre alten Dekrete zu bestellen. EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen versuchte Mitte April in Prag einen Schlusstrich unter die Debatte zu ziehen. Er sehe in den Nachkriegsverordnungen über die entschädigungslose Enteignung der Sudetendeutschen keine Beitrittshürde, erklärte Verheugen. Zwar entsprächen einige Dekrete nicht den aktuellen Rechtsmaßstäben, sie seien aber unwirksam. Außerdem sei die Rückgabe von enteignetem Besitz keine Sache der Europäischen Union, sondern der Tschechischen Republik. Verheugen wörtlich: "Wir haben uns mit diesem Thema nie beschäftigt und wollen dies auch nie tun". Bis jetzt hatten weder die EU-Kommission noch das EU-Parlament, noch ein EU-Staat die Rückgabe des Eigentums von Vertriebenen verlangt. Sehr wohl jedoch wird gefordert, dass sich Tschechien an die Rechtsstandards der Union hält, die bei jedem Beitrittskandidaten überprüft werden. Das klammerte Verheugen allerdings aus. (Bericht vom 18.05.2002)