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Lange Haftstrafen für Mitglieder der Hofstadt-Gruppe

10. März 2006

In Amsterdam sind neun junge Muslime wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht wertete die bloße Drohung mit Terrorakten als terroristische Tat.

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Ein Angeklagter auf dem Weg zum GerichtBild: dpa-Report
Prozessauftakt gegen Hofstad Gruppe, Mörder des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh
Zuschauer warten vor dem GerichtBild: AP

Neun der insgesamt 14 mutmaßlichen Mitglieder der so genannten Hofstad-Gruppe sind am Freitag (10.3.2005) in Amsterdam zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Gruppe wird die Planung von Terroranschlägen und die Anstiftung zum Hass gegenüber Andersgläubigen zur Last gelegt. Zu den Verurteilten gehört auch der Mörder des islamkritischen Filmemachers Theo van Gogh. Wegen dieser Tat sitzt der 27-jährige Mohammed Bouyeri bereits in lebenslanger Haft.

Bouyeri erneut vor Gericht

Dennoch stand Bouyeri am Freitag abermals vor Gericht. Er wurde für schuldig befunden, der Anführer der Hofstad-Gruppe zu sein, doch wurde ihm dafür keine weitere Strafe auferlegt. Der 21-jährige Jason Walters muss für 15 Jahre ins Gefängnis, der 23-jährige Ismail Akhnikh erhielt 13 Jahre. Diese beiden Männer hatten vor ihrer Festnahme am 10. November 2004 Handgranaten auf Polizisten geworfen und fünf Beamte verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie 20 Jahre Haft gefordert.

Jahresrückblick 2004 November Theo van Gogh
Theo van GoghBild: AP

Den 23 Jahre alten Nouriddin El Fatmi der bei seiner Festnahme im Juli in Amsterdam eine scharfe Waffe trug, verurteilten die Richter zu fünf Jahren Gefängnis. Die Anklage hatte zehn Jahre beantragt. Fünf weitere Angeklagte erhielten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer krimineller Taten Haftstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren, je nach dem Ausmaß ihres Engagements in der Terrorgruppe. Konkrete Straftaten konnten ihnen nicht nachgewiesen werden. Fünf der 14 Angeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen. Die meisten der überführten Terroristen wurden im Zuge der Ermittlungen im Mordfall van Gogh festgenommen.

Komplizierte Begündung

Bouyeri sei der "Initiator und Anführer der Gruppe" gewesen, urteilten die Richter. Der Vorsitzende Allard de Boer beschrieb den verurteilten Mörder van Goghs als Mann mit "scheinbar unstillbarem Antrieb" bei der Suche nach Anerkennung für seine "gewalttätigen Ideen". Da Bouyeri ohnehin nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann, hatte die Anklage das Gericht gebeten, ihn zumindest wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu verurteilen. Während des Van-Gogh-Prozesses hatte Bouyeri darauf beharrt, allein gehandelt zu haben. Sein Glaube habe ihn dazu gezwungen, "jedem den Kopf abzuschneiden, der den Propheten beleidigt", hatte er ausgesagt. Bouyeri hatte van Gogh im November 2004 in Amsterdam auf offener Straße getötet.

Das Urteil ist rechtshistorisch von Bedeutung, weil ein niederländisches Gericht erstmals feststellte, dass die bloße Drohung, eine terroristische Tat zu verüben, als solche zu werten ist. In einer komplizierten rechtlichen Begründung legte das Gericht dar, dass die Hofstad-Gruppe zwar als terroristische Vereinigung zu gelten habe, diese aber nicht die Ausübung terroristischer Taten zum Ziel gehabt habe. Sie sei aber mit der Absicht gegründet worden, die Bevölkerung mit Terrorakten zu bedrohen und Hass auf Andersgläubige zu schüren. "Diejenigen, die Hass schüren und Gewalt predigen, legen den Grundstein für Verbrechen, die Angst in der Bevölkerung verbreiten und den niederländischen Verfassungsstaat zerstören sollen", hieß es in dem Urteil. Es war das erste Mal seit dem Inkrafttreten der niederländischen Anti-Terrorgesetze im August 2004, dass ein Gericht Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilte. (stu)