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Landsleutegesetz: Erster Schritt zur Aussöhnung

22. Juli 2003

– Außenminister der Slowakei und Ungarns auf der Suche nach einer Lösung

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Bratislava, 21.7.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Am vergangenen Samstag (19.7.) haben der slowakische und der ungarische Außenminister Eduard Kukan und Laszlo Kovacs zum Thema des umstrittenen Landsleutegesetzes verhandelt. Das Treffen endete mit einer partiellen Vereinbarung über die Grundsätze, die eingehalten werden sollen, damit die slowakischen Bürger die Vorteile des novellierten ungarischen Gesetzes über die Auslandsungarn nutzen können. Die Vereinbarung beinhalte jedoch nur wenige konkrete Punkte und löse nicht die umstrittensten Fragen.

Die slowakische Seite erkannte offiziell die Existenz des Gesetzes zum ersten mal an. Zugleich bestätigte sie das Recht der Ungarischen Republik, ihre Landsleute im Ausland zu unterstützen.

Auch Budapest machte in zwei Punkten Zugeständnisse: die Minister betonten, dass die Unterstützungsleistungen an die Minderheitsungarn im Einklang mit dem bilateralen Vertrag aus dem Jahr 1995 sein müssen, zudem werden die Verhandlungen über die Anwendung des Gesetzes auf dem slowakischen Territorium an die gemischte slowakisch-ungarische Kommission weitergeleitet. Diese sollte Ende August zusammenkommen und den Vertrag für beide Minister vorbereiten.

In der Erklärung der Minister wird verlautbart, dass die Minderheiten die Unterstützung nur im Einklang mit der slowakischen Rechtsordnung und nur über Organisationen mit Rechtssubjektivität erhalten können. (fp)