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Klage von Kundus-Opfern abgewiesen

11. Dezember 2013

Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs auf Tankwagen im afghanischen Kundus abgewiesen. Es liege keine "Amtspflichtverletzung" vor, heißt es in dem Urteil.

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Afghanische Sicherheitsbeamte inspizieren in Kundus nach einem Luftangriff die Überreste verbrannter Tanklaster. (Archivbild: dpa Bildfunk)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklaster war im September 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei wurden etwa 100 Menschen getötet, darunter viele Zivilisten. Die Kläger in dem Bonner Verfahren hatten der Bundesrepublik Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen.

Das Gericht urteilte am Mittwoch in einem Zivilprozess, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.

Kläger wollen in Berufung gehen

Die Klage von zwei Opfer-Angehörigen werde deshalb abgewiesen. Der Anwalt der Kläger kündigte an, in die Berufung zu gehen. Nach Darlegung des Gerichts hatte sich der deutsche Offizier bei einem Informanten des Militärs in der Nähe der Tanklastwagen insgesamt siebenmal rückversichert, dass dort Taliban und keine Zivilisten vor Ort seien, bevor er den Befehl gab. Der angeordnete Angriff habe einem "militärischen Ziel" gegolten, den Taliban und den Tankwagen.

Die Bundesrepublik, vertreten durch das Verteidigungsministerium, hatte die Klage als unzulässig eingestuft und war auch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Die beiden Kläger hatten von der Bundesrepublik insgesamt 90.000 Euro gefordert. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurden als humanitäre Leistung bereits 90 Mal je 5000 US-Dollar (umgerechnet rund 3800 Euro) an afghanische Familien gezahlt - insgesamt etwa 350.000 Euro.

qu/mm(dpa, afp)