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Braune Schöffen

14. August 2009

Die rechtsextremistische NPD hat ihre Mitglieder aufgerufen, als Laienrichter auf die Rechtsprechung Einfluss zu nehmen. Auch wenn dies bislang nur mäßig erfolgreich war, hat der Plan die Justizminister aufgeschreckt.

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Flagge an der NPD-Zentrale in Berlin (Foto: AP)
Flagge an der NPD-Zentrale in BerlinBild: AP

Geht es nach der NPD, soll an deutschen Gerichten das "gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen". Für die rechtsextreme Partei bedeutet dies: härtere Strafen gegen "kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter". Um das zu erreichen, will sich die NPD eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems zunutze machen: An vielen Gerichten fällen die ausgebildeten Berufsrichter das Urteil gemeinsam mit Laienrichtern. Als Vertreter der Öffentlichkeit sollen diese Schöffen verhindern, dass das Justizsystem eine Eigendynamik entwickelt. "Man will, dass sich in den Gerichten auch Menschen beteiligen, die nicht selbst Teil des Justizbetriebs sind - Menschen mit gesundem Menschenverstand, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis", erklärt Hasso Lieber, Staatssekretär der Justiz in Berlin und Vorsitzender des Schöffenverbandes.

Kommunen in der Pflicht

Eine verschleierte Frau steht vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main (Foto: AP)
Amtsgericht in Frankfurt am MainBild: AP

Beliebt ist das Ehrenamt nicht: Vielfach müssen Städte und Gemeinden Bürger im Losverfahren zwangsrekrutieren – Freiwillige sind daher meist willkommen. In mehreren Bundesländern hat die NPD ihre Mitglieder aufgerufen, sich um ein Schöffenamt zu bewerben. Wie jetzt bekannt wurde, war die Partei damit in Sachsen offenbar in mehreren Fällen erfolgreich. In Riesa etwa zog eine NPD-Aktivistin 2008 als Laienrichterin in das Amtsgericht des Ortes ein. Zwei Bundesländer wollen die Bundesregierung daher dazu bewegen, die Entlassung von Schöffen vor Ablauf der fünfjährigen Amtszeit zu erleichtern. "Wir unterstützen einen Vorschlag des Landes Brandenburg, durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes ein förmliches Entlassungsverfahren für Schöffen einzurichten, die sich grob amtspflichtwidrig verhalten", erklärt Till Pietzcker, Sprecher des Sächsischen Justizministeriums. Dazu gehöre auch fehlende Verfassungstreue.

Hasso Lieber, Autor mehrer Bücher zum Thema Laienrichter, hält nichts von einer solchen Gesetzesänderung. "Es versteht sich meines Erachtens natürlich von selbst, dass man Leute, die so vorurteilsbeladen sind wie Rechtsextremisten - die etwas gegen Ausländer haben, die etwas gegen Behinderte haben, die ein verqueres Frauenbild haben - nicht zu Richtern für unsere demokratische Gesellschaft beruft", sagt er. Allerdings befürchtet Lieber, dass das geplante Gesetz auch in Fällen zur Anwendung kommen könnte, die weniger eindeutig sind. "Der Schlüssel liegt bei den kommunalen Vertretungen, die die Frauen und Männer auswählt, die Schöffen werden sollen", sagt Lieber. "Ich halte es für eine Bankrotterklärung, die Gesetze zu ändern, weil einige Gemeinden nicht aufgepasst haben."

Flucht nach vorn

Kahlrasierte NPD-Anhänger mit Fahnen bei einem Aufmarsch in Frankfurt am Main (Foto: dpa)
NPD-Aufmarsch (Archivfoto von 2007)Bild: picture-alliance/dpa

Im Ostberliner Bezirk Lichtenberg etwa war der Fall schnell erledigt. "Bei uns haben auch zwei Mitglieder der NPD-Fraktion als Schöffen kandidiert", erzählt Christian Petermann, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei in der dortigen Bezirksverordnetenversammlung. "Beim Durchsehen der Kandidatenliste haben wir die beiden einfach gestrichen."

Diesen Schutzmechanismus hält Thomas Melzer, Sprecher des Justizministeriums in Brandenburg, für unzureichend. Denn zum einen müssten die Bewerber ihre Parteizugehörigkeit nicht angeben und zum anderen könnten auch Parteilose eine rechtsradikale Gesinnung haben – die Kommunalvertretungen müssten die Bewerber also gut kennen. "Das ist natürlich eine Fiktion. Das trifft allenfalls in kleinen Gemeinden zu; in großen Städten kann man das nicht erwarten", glaubt Melzer.

Doch auch die Brandenburger Landesregierung will gar nicht erst in die Situation kommen, das geforderte Gesetz anwenden zu müssen: Statt rechtsradikale Laienrichter zu entlassen, soll ihre Berufung schon im Vorfeld verhindert werden. Den Aufruf der NPD nahm die Landesregierung vor der vergangenen Schöffenwahl im Jahr 2008 zum Anlass für eine Flucht nach vorn: Sie warb mit einer Plakataktion für das Schöffenamt, um möglichst viele Bürger zu gewinnen und die Rechten so draußen zu halten. "Im Zuge dieser Kampagne haben wir in Brandenburg Bewerberzahlen gehabt wie noch nie", erzählt Melzer. "Teilweise haben die Verwaltungen vor der Zahl der Bewerber kapituliert."

Autor: Dеnnis Stutе

Redaktion: Dirk Eckert