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Kurzberichte zum Nulltarif

Andreas Sten-Ziemons/GD (mit AFP, dpa, REUTERS)22. Januar 2013

Rückschlag für Pay-TV-Sender: Wer Exklusivrechte für Fußballspiele besitzt, muss anderen Sendern Ausschnitte für Kurzberichte auch künftig fast zum Nulltarif überlassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

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Symbolbild: Fernseh-Kamera des Senders "SKy" am Spielfeldrand in einem Bundesliga-Stadion (Foto: Armin Weigel/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Fußball ist für alle da, das gilt nicht nur für den Sport an sich, sondern auch für die Berichterstattung über wichtige Fußballspiele und -turniere. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge müssen Pay-TV-Sender anderen TV-Anbietern eine Kurzberichterstattung über Top-Ereignisse zu geringen Kosten ermöglichen, auch dann, wenn sie selbst Millionbeträge für die exklusiven Übertragungsrechte gezahlt haben.

Das Urteil schließt auch Kurzberichte von Fußballspielen mit ein. Demnach darf jeder Fernsehsender, der in der EU niedergelassen ist, Kurzberichte über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse senden, auch wenn an diesen Ereignissen exklusive Übertragungsrechte anderer Sender bestehen. Die Kurzberichte müssen allerdings in Nachrichtensendungen erfolgen und dürfen nicht länger als 90 Sekunden sein.

Das Quellmaterial darf dem Urteil zufolge frei aus dem Sendesignal des Exklusivrechteinhabers ausgewählt werden. Zu zahlen seien dann nur die Kosten für die technische Übertragung des Signals, nicht aber Lizenzgebühren an den Rechteinhaber. Darüber hinausgehende Forderungen seien unzulässig, weil das Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger in solchen Fällen schwerer wiege als die unternehmerische Freiheit der Rechteinhaber, heißt es im Urteil.

"Gerechtfertigt und verhältnismäßig"

Hintergrund für das Urteil ist eine Klage des Pay-TV-Senders Sky in Österreich. Sky ist dort Inhaber der Übertragungsrechte für Spiele der Fußball-Europa-League. Der Sender war der Auffassung, die EU-Regeln für die Kurzberichterstattung verletzten die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Dort seien die Rechte auf Eigentum und unternehmerische Freiheit garantiert.

Die höchsten EU-Richter entschieden jedoch, das Eigentumsrecht von Sky Österreich an den exklusiven Fußballbildern werde nicht verletzt. Zwar schränke die EU-Richtlinie, in der auch das Recht auf Kurzberichterstattung festgeschrieben ist, die unternehmerische Freiheit ein. Dies sei aber gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Das Geschäft mit Sublizenzen

Der Österreichische Rundfunk (ORF) wollte über Spiele heimischer Mannschaften in kurzen Ausschnitten berichten. Die österreichische Regulierungsbehörde hatte dem ORF grünes Licht gegeben. Sky klagte dagegen bis zum höchsten europäischen Gericht und verlor.

In Deutschland wird das auf Nachrichtensendungen beschränkte Recht auf Kurzberichterstattung bisher praktisch nicht umgesetzt. Stattdessen werden von den Fernsehsendern, die Exklusivrechte erworben haben, über Sublizenzen Bilder an andere Sender weiterverkauft. Die Kosten belaufen sich beispielsweise bei Ausschnitten aus Spielen der Champions League auf rund 1500 Euro pro angefangener Minute.