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Kongos Ex-Vizepräsident an Belgien überstellt

16. Juni 2018

Eine Woche nach seinem Freispruch vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist der frühere Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo Bemba nun in Belgien. Dort wartet er auf sein Urteil in einem zweiten Prozess.

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Niederlande Den Haag ehemaliger Vizepresident Kongo Jean-Pierre Bemba
Bild: Getty Images/AFP/J. Lampen

Jean-Pierre Bemba wurde in Belgien vorläufig und "unter bestimmten Bedingungen" auf freien Fuß gesetzt, wie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag mitteilte. Bembas Anwalt bestätigte die Ankunft in Belgien. Die Familie des Ex-Vizepräsidenten lebt in der Nähe von Brüssel. Unter anderem darf sich Bemba laut IStGH nicht zum Prozess äußern, er darf seine Adresse nicht ohne Vorankündigung ändern und keine Zeugen kontaktieren. 

Bemba hatte die Haftanstalt in Den Haag am vergangenen Dienstag verlassen. Er blieb aber vorerst unter der Aufsicht des IStGH, bis die belgischen Behörden über seine Einreise entschieden. Am 4. Juli will das Gericht das Urteil in einem zweiten Prozess gegen Bemba verkünden. Dabei geht es um die Bestechung von Zeugen.

Strafe wegen Verfahrensfehlern aufgehoben

Der 2008 festgenommene Bemba war 2016 wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Politiker und Milizenführer aus der Demokratischen Republik Kongo waren schwere Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden. Am Freitag vergangener Woche hob der IStGH die Strafe aufgrund schwerer Verfahrensfehler auf.

Demokratische Republik Kongo Anhänger Jean-Pierre Bemba
Anhänger von Bemba feiern in Kinshasa die Freisprechung des früheren VizepräsidentenBild: Getty Images/AFP/J. Wessels

In seinem Urteil hatte es der IStGH als erwiesen angesehen, dass Milizionäre einer von Bemba befehligten Kampftruppe in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik in den Jahren 2002 und 2003 in zahlreichen Fällen Folter und Mord verübten.

Es war das erste Mal, dass der IStGH einen Oberbefehlshaber für Verbrechen verantwortlich machte, die er nicht direkt angeordnet hatte. Zudem hatte sich das Gericht auch erstmals darauf konzentriert, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt als Mittel der Kriegsführung zu ahnden.

jmw/mak (afp, IStGH)