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Politik

Zähes Ringen um Snowden

Marcel Fürstenau Mitarbeit Wolfgang Dick
25. November 2016

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD verhindern, dass darüber abgestimmt wird, ob man den Whistleblower Edward Snowden im Untersuchungsausschuss befragt. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

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NSA-Enthüller Edward Snowden
Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Wäre es nach Grünen und Linken gegangen, hätte der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages am Donnerstag erneut über einen Antrag abgestimmt, der bereits seit mehr als zwei Jahren in der Diskussion ist - einen Antrag, den ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Montag hätte möglich machen können. Aber alles kam anders, der Ausschuss vertagte die Entscheidung.

Es geht um Edward Snowden und die Frage, ob er persönlich in Berlin befragt werden kann. Der weltbekannte Geheimdienstmitarbeiter hatte enthüllt, was der US-amerikanische Geheimdienst NSA alles ausspioniert. Weil auch Deutschland Ziel dieser Spionage war und weiterhin ist, interessiert sich der Untersuchungsausschuss des Parlaments natürlich dafür, mehr zu erfahren, was da genau vor sich geht. Und zwar am besten aus dem Mund des Whistleblowers selbst. Edward Snowden soll als Zeuge befragt werden. Darin sind sich die Oppositionsfraktionen mit CDU/CSU und SPD einig. Doch über die Art der Befragung gibt es unterschiedliche Meinungen.

Die Regierungsfraktionen wollen Snowden auf keinen Fall persönlich in Berlin sehen. Die Opposition (Linke und Grüne) könnte sich das sehr wohl vorstellen. Das sei doch gar nicht notwendig, meinen Bundesregierung, CDU/CSU und SPD. Ihr Vorschlag: Eine Video-Schalte oder eine Reise zu Snowden in sein russisches Exil. Wenn man so verfahren würde, hätte das aus ihrer Sicht einen entscheidenden Vorteil: So könnte man möglichen außen- und sicherheitspolitischen Problemen mit den USA aus dem Weg gehen. Es wird nämlich befürchtet, Snowden könnte nach seiner Befragung in Deutschland um Asyl bitten. Und was wäre dann?

Fernsehinterview mit Edward Snowden (NDR)
Was Journalisten bereits 2014 gelang, möchten Bundestagsabgeordnete gerne in einer offiziellen Befragung tun dürfen - Antworten aus erster Hand erhaltenBild: picture-alliance/dpa

Chancen für Snowden in Berlin steigen

Rückendeckung für den Wunsch, Snowden persönlich in Berlin zu befragen, hat die Opposition nun durch den BGH-Beschluss von Angang der Woche erhalten. Die Karlsruher Richter hatten der Opposition Recht gegeben, nachdem die sich im Untersuchungsausschuss in ihren Minderheitsrechten verletzt sah. Hintergrund: Damit ein Zeuge in einen Untersuchungsausschuss geladen werden kann, müssen alle Mitglieder in diesem Gremium darüber abstimmen. Dann entscheidet natürlich, wer die Mehrheit in der Abstimmung erreicht, ob ein Zeuge tatsächlich geladen und angehört wird. Das kann aber ganz entscheidend für eine politische Weichenstellung sein. Wenn Zeugen reden, können sie nämlich mit ihren Aussagen und Argumenten vermeintlich festgefahrene Urteile und Meinungen verändern und so auch die Politik von Regierungsparteien beeinflussen. Also sind Zeugen besonders wichtig für die Opposition, wenn sie Pläne der Regierungsmehrheit ändern möchte.

Die Opposition profitiert davon, dass die eigentliche politische Arbeit nicht etwa mit Redeschlachten im Bundestag gemacht wird, sondern eher leise und unauffälliger in den Ausschüssen des Bundestags. Von diesen Ausschüssen gibt es viele. 23 arbeiten ständig zu den wichtigsten politischen Themenfeldern, und drei zusätzliche Ausschüsse sind derzeit mit einer Art Detektivarbeit beschäftigt. Das sind die Untersuchungsausschüsse. Sie sollen aktuell zum Beispiel erforschen, welche Verbündete das rechtsterroristische Netzwerk NSU hatte und welchen Schaden die sogenannten Cum/Ex Bank-Geschäfte angerichtet haben, indem sie Lücken in Steuergesetzen ausnutzten.  

Opposition durch hohes Gericht gestärkt

Jetzt die dicke Überraschung: Die Anzahl der Abgeordneten in den Oppositionsparteien Linke und Grüne ist in dieser Legislaturperiode so gering, dass sie weder im Parlament noch in den Ausschüssen jemals eine eigene Mehrheit erreichen können. Damit ist die Opposition eigentlich handlungsunfähig. Aber braucht sie unbedingt immer eine Mehrheit, um etwas bewegen zu können, um zum Beispiel bei Abstimmungen in Ausschüssen Gehör zu finden? Genau diese Frage haben sich die Richter am Bundesgerichtshof auch gestellt, weil sie eine wirkungsvolle Opposition für eine funktionierende Demokratie als unerlässlich ansehen. So kam der BGH zu der Überzeugung, es genüge schon ein Viertel der Stimmen, um zu erreichen, dass bestimmte Zeugen in einen Untersuchungsausschuss eingeladen werden müssen. 

Da Grüne und Linke in dem NSA-Untersuchungsausschuss zwei stimmberechtigte Abgeordnete haben, wäre die notwendige Stimmenanzahl also exakt erfüllt. Warum kommt es jetzt - trotz der Entscheidung des BGH - nicht dazu, dass der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Snowden endlich befragt wird?

Deutschland BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Hier fiel die Entscheidung im Fall Snowden - es dürfte nicht die letzte gewesen seinBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD wurde das Thema nun von der Tagesordnung genommen, weil die Regierungsfraktionen so argumentierten: Man benötige noch Zeit für eine rechtliche Bewertung des BGH-Urteils. Linken-Obfrau Martina Renner warf der großen Koalition deshalb "Blockade" und Missachtung des Gerichts vor. Ihr Kollege Konstantin von Notz (Grüne) sprach von "offenem Rechtsbruch". Die Opposition will prüfen, ob sie gegen die Mehrheitsentscheidung, die Snowden-Einladung zur vertagen, mit einer "Einstweiligen Verfügung" vorgehen soll. Eine solche Verfügung ist eine juristische Maßnahme, mit der eine direkte Verhaltensänderung schnell erzwungen werden könnte - sozusagen im Eilverfahren.

Bundesregierung zur Amtshilfe verpflichtet

Und noch eines könnte der Opposition und der von ihr gewünschten persönlichen Snowden-Anhörung helfen: Untersuchungsausschüsse dienen dazu, die Arbeit der Bundesregierung zu beleuchten und zu kontrollieren. Dem darf sich die Bundesregierung nicht verschließen. Per Gesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, sogenannte Amtshilfe zu leisten. Konkret: Sie muss mithelfen und den Untersuchungsausschuss unterstützen. In diesem Fall dürfte sich die Regierung nicht weiter gegen eine persönliche Ladung von Snowden sperren, sondern müsste die Einladung ermöglichen. Sie hat aber schon vor längerer Zeit auf ein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den USA verwiesen. Soll heißen: Die Regierung sähe sich womöglich dazu verpflichtet, Snowden in die USA zu überstellen. Dort aber müsste er mit einer drakonischen Strafe rechnen.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungs-Ausschusses Patrick Sensburg (CDU) geht davon aus, dass über den Antrag, den Zeugen Snowden einzuladen, in der nächsten Sitzung am 1. Dezember entschieden werden muss. Ob der Whistleblower im Falle eines positiven Ausschuss-Entscheids dann aber tatsächlich in Berlin erscheinen wird, hängt von der Bundesregierung ab. Die hätte dann abzuwägen, ob sie dem Antrag des Untersuchungsausschusses nachkommt oder ob sie "außen- und sicherheitspolitischen Fragen" das größere Gewicht beimisst.

 

CDU Politiker Patrick Sensburg
Patrick Sensburg (CDU) leitet seit dem Frühjahr 2014 den NSA-Untersuchungsausschuss Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Ob die Bundesregierung Amtshilfe leisten wird, hat sie in der Vergangenheit nicht offiziell gesagt, weil es noch immer keinen entsprechenden Antrag auf eine solche Amtshilfe gibt. Sollte dieser Antrag am Donnerstag kommender Woche vom Ausschuss gestellt werden, müsste die Regierung handeln. Dann hätte man endlich eine "klare, verbindliche Äußerung", hofft der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg. Er rechnet aber damit, dass die Regierung keine Amtshilfe leisten wird. Sie habe zwar noch nicht entschieden, "aber ihre Meinung kundgetan", sagt Sensburg.

Snowden in Berlin wäre eine sicherheitspolitische Herausforderung

Die BGH-Entscheidung für stärkere Rechte der Opposition bringt natürlich die Mehrheit von CDU/CSU und SPD im Ausschuss unter Zugzwang. Stimmen die Regierungsparteien jetzt den Linken und Grünen zu oder legen sie Beschwerde gegen die BGH-Entscheidung ein? Wenn sie das tun würden, könnte die Abstimmung darüber, ob Snowden eingeladen wird, aber nicht verhindert werden. Darauf hätten die Oppositionsfraktionen laut Sensburg einen Anspruch. Sollte der im russischen Exil lebende Whistleblower tatsächlich eingeladen werden, stünden alle Beteiligten vor einer enormen Herausforderung. Dem Ausschussvorsitzenden fallen dazu eine Menge Aspekte ein, "die wir so detailliert noch nie geklärt haben". Dazu zählen zum Beispiel diese Fragen: Dürfte Snowden nach seinem Auftritt im Ausschuss in Deutschland bleiben? Welchen rechtlichen Status hätte er dann ? Wäre er nur "geduldet" oder als Asylsuchender anerkannt? Und wer würde ihn als Person schützen?

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier Untersuchungsausschuss Bundestag NSA Berlin Deutschland
Noch im März musste sich Bundesaußenminister Steinmeier im Saal des NSA-Untersuchungsausschusses einer Befragung stellenBild: picture-alliance/dpa/W.Kumm

Seit über zwei Jahren wird darum gerungen, ob man den Zeugen Snowden einlädt und wie man das dann gestaltet. Und es geht wohl so weiter. Wobei Patrick Sensburg mahnt, es dürfe keinen ewigen "Schwebezustand" geben. Dass würde seiner Meinung nach das berechtigte Interesse der Opposition "zunichte" machen.

Auch eine andere prominente Zeugin fehlt noch: Angela Merkel

Mit der Arbeit von Geheimdiensten beschäftigt sich auch das sogenannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr). Dort ist der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele Mitglied und engagiert sich sehr, die Wahrheit über die Aktivitäten der Behörde NSA herauszufinden. Ströbele meint, die Chancen, dass Snowden persönlich in Berlin erscheint, seien durch das BGH-Urteil gestiegen.

Für Ströbele steht auch außer Frage: Der frühere NSA-Mitarbeiter Snowden will nur vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen. "Weil er von Moskau aus ja viele Sachen vielleicht nicht sagen kann, die er hier in Deutschland sagen könnte." Durch den BGH-Beschluss sei die Bundesregierung gezwungen, "Farbe zu bekennen".

Den Ausschuss-Kollegen von CDU/CSU und SPD wirft Ströbele ein "übles Spiel" mit den Interessen des gesamten Parlaments vor. Spätestens im Frühjahr 2017 muss das Gremium mit der zeitaufwändigen Ausarbeitung des Abschlussberichtes beginnen, um rechtzeitig vor der Sommerpause des Parlaments fertig zu werden. Im Herbst nächsten Jahres steht die Bundestagswahl an. Und spätestens mit dem Ende der Legislaturperiode ist auch für alle Untersuchungsausschüsse Schluss. Vorher müssen noch viele Zeugen und Sachverständige gehört werden. Prominentester Name auf der langen Liste ist Angela Merkel. Die Bundeskanzlerin soll Mitte Februar gehört werden. Dabei dürfte es auch und vor allen Dingen um ihr Handy gehen - das von der NSA belauscht wurde.

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte – Schwerpunkt: Deutschland