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Für die künstlerische Freiheit

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Rick Fulker
31. Mai 2016

Im Streit zwischen Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham hat das Bundesverfassungsgericht ein früheres Urteil zum Urheberrecht gekippt. Der Spruch zeugt von gesundem Menschenverstand, sagt DW-Redakteur Rick Fulker.

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Kraftwerk 2009. (Foto: dpa - Bildfunk)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Musiker Moses Pelham ist gegen frühere Gerichtsurteile in Berufung gegangen und hat nun einen Etappensieg davon getragen. Es ging um zwei Sekunden Beat. Nach über einem Jahrzehnt gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Pelham und den Elektropop-Pionieren Kraftwerk ist jetzt das Sampling - die Übernahme von musikalischem Material in einem neuen Kontext - nicht nur eine gängige Praxis in der Popmusik, vor allem im Bereich Rap und Hip Hop, sondern auch legal.

Es gibt jedoch Einschränkungen. Der Bundesgerichtshof müsse den Fall neu bewerten, entschieden jetzt die Karlsruher Richter. Ferner sagten sie, dass Sampling kostenpflichtig werden könne, sollte ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Und da die Urheberrechtsgesetze seit 2002 europäisch harmonisiert seien, solle der Fall vor den europäischen Gerichtshof.

Dabei setzte das Gericht frühere Urteile des Bundesgerichtshofs - zuletzt von 2012 - außer Kraft. Diese hätten der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung getragen, so der Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Die zwei Sekunden Beat von der Band Kraftwerk seien zu kurz, um urheberrechtlich geschützt werden zu können. Pelham hatte sie geloopt und damit einen kompletten Song unterlegt, ohne Kraftwerk um Erlaubnis zu bitten. Dabei, so das Gericht, habe er ein selbständiges Kunstwerk geschaffen, ohne dass Kraftwerk einen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe. Ein Verbot, sagte Kirchhof, würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen."

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DW-Musikredakteur Rick Fulker

Weniger Arbeit für Anwälte und Gerichte

Aus mehreren Gründen ist der Karlsruher Spruch eine gute Nachricht. Ein anderslautendes Urteil hätte nicht nur die künstlerische Freiheit eingeschränkt, sondern auch unzählige Prozesse zur Folge gehabt - und das bei einem Sachverhalt, wo der Teufel im Detail steckt und wo ohnehin schwierig zu bestimmen ist: Wo endet die Originalität eines Künstlers, wo beginnt die eines anderen? Nun muss dieser Punkt wohl nicht von Fall zu Fall neu geklärt werden.

Vor einigen Jahren erklärten die Erfinder des Wahltastentelefons in den USA, sie wollten vor Gericht ziehen, um Tonsequenzen von gewählten Rufnummern als Melodien erklären zu lassen. In der Folge wäre nicht bloß eine, sondern jede gewählte Nummer auf der ganzen Welt und auf jedem Telefon urheberrechtlich geschützt gewesen - und somit wäre bei jedem Anruf eine Gebühr an die Musikverwertungsgesellschaften fällig geworden. Egal, ob das ernst oder als Witz gemeint war: allein die Idee beweist schon, mit was für absurden Klagen, sich die Gerichte in der heutigen Gesellschaft herumschlagen müssen.

Kraftwerk Electric Cafe. (Foto: "Imago/Schöning".)
Es wirkt ironisch, dass die Schöpfer von "mechanischer Musik" wegen zwei Sekunden Beat vor Gericht gezogen sind.Bild: Imago/Schöning

So machen sie es alle

Ta ta ta taaaa - diese vier Töne, mit denen die Fünfte Sinfonie von Ludwig van Beethoven beginnt, wurden als erster Riff der Musikgeschichte beschrieben. Sie wurden hunderte von Malen von späteren Komponisten in jedem Musikgenre zitiert. Rein rechtlich war das in den meisten Fällen einwandfrei: Der Komponist war inzwischen über 70 Jahre tot und das Motiv war damit Gemeingut geworden. "Roll over Beethoven?" Das durfte der Nachwelt völlig egal sein.

Aber nicht nur Beethoven wurde zitiert: Jahrhundertelang war das Musikzitat tatsächlich kein Fall für die Gerichte. Stattdessen ehrte ein Komponist damit einem anderen. Man musste den Urheber nicht um Erlaubnis bitten. Falls er noch lebte, fühlte er sich eher geschmeichelt, als rechtlich übervorteilt. Nicht nur Motive wurden weitergereicht: Rhythmen, harmonische Folgen und Tonfarben wurden eifrig kopiert oder nachgeahmt und niemand machte sich Gedanken darüber.

Das Ergebnis von so viel "Plagiat"? Eine Explosion musikalischer Kreativität, ohne die die westliche Musiktradition um ein Vielfaches ärmer gewesen wäre.

Bach adaptierte ein Stück von Vivaldi und das Ergebnis war ein prächtiges Orgelwerk. Beethoven zitierte Mozart und wandelte eine Melodie aus der "Zauberflöte" in wunderbare Variationen für Violoncello und Klavier um. In seiner Oper "Parsifal" benutzte Wagner ein Motiv aus Mendelssohns "Reformationssinfonie". Das war jedoch auch kein Mendelssohn-Original: Dieser hatte eine sakrale Tonsequenz, das "Dresdner Amen", in seiner Sinfonie verwendet - nicht weil er zu bequem gewesen wäre, sich eine eigene Melodie einfallen zu lassen, sondern weil er damit eine bestimmte Botschaft vermitteln wollte. Mauricio Kagel zitierte eine Melodie aus einem Werk von Brahms, der dieselbe Melodie wiederum von Händel abgekupfert hatte. Händel selbst war sich nachweislich nicht zu schade, um das ein oder andere von Komponistenkollegen wohlwollend zu "klauen".

Musiker Moses Pelham.(Foto: "picture alliance/dpa/U. Deck".)
Moses Pelham wird vielleicht seinen Track 'nur mir' demnächst wieder verkaufen könnenBild: picture alliance/dpa/U. Deck

Die Verhältnismäßigkeit der Karlsruher Entscheidung

Daran gemessen ist die Übernahme von zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Stück eine winzig kleine Angelegenheit. Wer möchte in einer Welt leben, in der so etwas gesetzlich verboten wäre? Oder in einer Welt, in der Künstler so eingeschüchtert wurden, dass sie sich Sorgen darüber machen müssen, ob etwas als Kopie oder Nachahmung wahrgenommen werden könnte und dass Nicht-Künstler - Richter oder Gesetzgeber - darüber befinden, wo genau die Grenze dazwischen verläuft? In so einer Welt möchte ich nicht leben.

Die Musiker von Kraftwerk werden völlig zu Recht Pioniere genannt. Die Formation ist in der Musikwelt eine der einflussreichsten der vergangenen vier Jahrzehnte. Ganze Heerscharen von Musikern haben in ihnen eine Inspiration gesehen. Hätte ein überaus restriktives Urheberrecht schon von Anfang an gegolten, wäre auch die moderne Musiklandschaft weitaus weniger kreativ und produktiv gewesen.

Das heißt nicht, dass der Bundesverfassungsgericht dem Plagiat Tür und Tor geöffnet hat. Aber seine Entscheidung zeugt von gesundem Menschenverstand.