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Klageschrift gegen NPD im Sommer

14. März 2013

Die Bundesländer wollen ihre Klage gegen die rechtsextreme NPD bis zur Jahresmitte beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die Bundesregierung fordern sie auf, sich dem Verbotsantrag anzuschließen.

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Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) geben am 14.03.2013 nach der Ministerpräsidentenkonferenz im Bundesratsgebäude in Berlin eine Pressekonferenz. (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Klageschrift für ein Verbot der rechtsextremen NPD könnte zum Ende des zweiten Quartals in Karlsruhe eingehen, sagte die Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidenten, Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) (Artikelbild), nach Beratungen der Länderchefs in Berlin. Das wäre im Juni.

Die Klageschrift sei derzeit noch in Vorbereitung, so Lieberknecht weiter. Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit. Bei dem Treffen hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) als amtierender Bundesratspräsident einen Zwischenbericht zum Stand der Klagevorbereitung gegeben. Die Bundesländer hatten sich Mitte Dezember mit großer Mehrheit für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD ausgesprochen.

Länder fordern Bund zum Mitmachen auf

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) erklärte, er hoffe, dass der Wunsch nach einem Verbot der NPD auch von den anderen Verfassungsorganen getragen werde. Die Länder sähen politisch keine Alternative zu dem Verfahren. Lieberknecht betonte, es sei unerheblich, wie viele Organe einen Antrag einreichten. Wichtig sei, dass die Argumente stimmten. Die CDU-Politikerin sagte, im Kampf gegen den Rechtsextremismus hätten die Bürger "ein Recht darauf, dass der Rechtsstaat die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft".

Merkel bremst im NPD-Verbotsverfahren

Antragsberechtigt sind neben dem Bundesrat auch Bundesregierung und Bundestag. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sicherte den Ländern seine Unterstützung zu. Ob die Bundesregierung aber selbst einen Antrag stellt, ist noch offen. Sie hat bis Ende März eine Entscheidung angekündigt. Auch das Parlament hat noch keinen Beschluss gefasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits erkennen lassen, die Prüfung der Länder-Klage binnen zwei Jahren bewältigen zu wollen. Aussprechen kann ein Parteiverbot nur das höchste deutsche Gericht und das nur auf Antrag der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Ein erstes Verfahren gegen die NPD war 2003 in Karlsruhe gescheitert. Grund war, dass V-Leute des Verfassungsschutzes hohe Führungsposten in der Partei bekleideten und damit mutmaßlich auch deren Richtung mitbestimmten.

gmf/det (afp, dpa, epd, rtr)