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Klagefall Bosnien gegen Serbien: Anhörung beendet

11. Mai 2006

Seit Februar wird in Den Haag über die Anklage Bosnien-Herzegowinas gegen Serbien-Montenegro wegen Völkermords verhandelt. Auch nach den Anhörungen bleibt strittig, ob die Klage überhaupt zulässig ist.

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Ist der Internationale Gerichtshof überhaupt zuständig für den Fall?Bild: AP

Vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ) – dem höchsten Rechtsorgan der Vereinten Nationen – ist die Verhandlung in der Klage Bosnien-Herzegowina gegen Serbien-Montenegro abgeschlossen. Die Regierung in Sarajewo hat vor 13 Jahren Klage eingereicht und gefordert, dass die ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien verantwortlich für Völkermord an der nicht-serbischen Bevölkerung im Krieg in Bosnien-Herzegowina von 1992 bis 1995 erklärt und zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet wird. Das Verfahren vor dem 15-köpfigen Gerichtshof hat Ende Februar begonnen.

Absichtlicher Völkermord?

Die Rechtsvertreter von Serbien-Montenegro hatten fünf Tage zur Verfügung, um ihre Verteidigung darzulegen und ihr Schlussplädoyer zu halten. Belgrads erster Rechtsvertreter, Professor Radoslav Stojanovic, sprach am Anfang und am Ende der letzten Beweisrunde. Er negierte zwar nicht, dass im Krieg in Bosnien-Herzegowina schwere Kriegsverbrechen begangen wurden. Er wies jedoch entschieden zurück, dass sie mit der Absicht, Völkermord zu verüben, und unter Beteiligung der Bundesrepublik Jugoslawien, dem heutigen Serbien-Montenegro, begangen worden seien. Alle Vertreter von Belgrad, darunter auch einige ausländische Rechtsexperten, widersprachen der Behauptung Sarajewos, dass in Bosnien-Herzegowina zwischen 1992 und 1995 Völkermord begangen worden sei bzw. „nicht die Absicht verfolgt wurde, eine ethnische oder religiöse Gruppe komplett oder teilweise zu vernichten.“ Professor Stojanovic sagte: „Auch wenn das politische Ziel bestand, einen Staat für alle Serben zu schaffen, schließt dies nicht den Plan ein, andere Völker zu vernichten.“

Zuständigkeit erneut angezweifelt

Der zweite Stützpfeiler der Verteidigung ist, dass dem ICJ die Zuständigkeit für diesen Streitfall abgesprochen wird, weil die Bundesrepublik Jugoslawien, zu dem Zeitpunkt als die Klage eingereicht wurde, weder Mitglied der UN war noch die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet hatte, so die Argumentation des Mitglieds des Belgrader Teams Tibor Varadi. Allerdings hat das ICJ dieses Argument bereits zweimal in Vorverhandlungen zurückgewiesen.

Die Hauptrechtsvertreter von Bosnien-Herzegowina, Sakib Softic und der Niederländer Phon van den Biesen, erklärten in ihrem Schlusswort vor zwei Wochen, sie hätten die Last der Beweisführung erfüllt. Demnach sei in Bosnien Völkermord begangen worden und dafür sei die ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien verantwortlich. Sie riefen den ICJ auf, Serbien-Montenegro verantwortlich für den Völkermord zu erklären, den es mittels seiner Organe und Entitäten verübt habe.

Richter gefragt

Nach dem Abschluss der Verhandlung müssen nun die Richter zunächst darüber entscheiden, ob dieser Fall in ihre Zuständigkeit fällt. Daraufhin müssen sie aufgrund der Klage und der zweieinhalbmonatigen Verhandlung entscheiden, ob die zwischen 1992 und 1995 begangenen Verbrechen in Bosnien-Herzegowina mit Unterstützung aus Belgrad und mit der Absicht, Völkermord zu begehen, verübt wurden. Die Verantwortung der Richter für diesen ersten Völkermordprozess in der nun 60-jährigen Geschichte des ICJ ist umso höher, weil gegen ihr Urteil kein Widerspruch mehr möglich sein wird. Das Urteil wird für Ende dieses oder Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Dzevad Sabljakovic, Den Haag

DW-RADIO/Bosnisch, 9.5.2006, Fokus Ost-Südost