1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Klage gegen DaimlerChrysler

Steffen Leidel14. Januar 2004

Zwei Anwälte reichen am Mittwoch (14.1.) in den USA eine Schadenersatzklage gegen DaimlerChrysler ein. Der Vorwurf: die argentinische Tochter Mercedes Benz soll in die Verschleppung von Arbeitern verwickelt gewesen sein.

https://p.dw.com/p/4YzW
In den USA gibt es Schadenersatzforderungen gegen den WeltkonzernBild: AP

Am Mittwoch (14.1.2004) soll die Zivilklage gegen DaimlerChrysler im für Nordkalifornien zuständigen Bundesgericht eingereicht werden. Dies teilte der Anwalt Daniel Kovalik aus Washington auf Anfrage von DW-WORLD mit. Er und sein Kollege Terry Collingsworth vertreten Hinterbliebene von ermordeten Arbeitern des Mercedes Benz-Werks bei Buenos Aires sowie mehrere ehemalige Betriebsräte, die von argentinischen Sicherheitskräften verschleppt und gefoltert worden waren.

In der 30-seitigen Klageschrift, die DW-WORLD vorliegt, wird dem Konzern vorgeworfen, dass dessen argentinische Tochter Mercedes Benz (MBA) während der Militärdiktatur (1976 bis 1983) in die Verschleppung und Ermordung von Arbeitern verwickelt gewesen sein soll. Die insgesamt 22 Kläger – Ehefrauen, Geschwister, Töchter und Söhne von Verschwundenen sowie überlebende Entführungsopfer – fordern vom Konzern Schadenersatz für die erlittenen psychischen Leiden. Eine konkrete Summe wird aber nicht genannt. "Die wird erst im Prozess fest gelegt", sagt Kovalik.

Konzern von Kommission freigesprochen

Während der argentinischen Militärdiktatur waren zwischen 1976 und 1977 bis zu 15 Arbeiter von MBA verschleppt und ermordet worden. Die Recherchen der deutschen Journalistin Gaby Weber und Aussagen von ehemaligen Mercedes-Arbeitern sowie Überlebende der Entführungen waren Grundlage für schwere Vorwürfe gegen führende Mitarbeiter von MBA, darunter der damalige Produktionschef von MBA, Juan Tasselkraut. Er soll Mitarbeiter an die Militärs denunziert haben.

Eine von DaimlerChrysler eingerichtete Kommission unter der Leitung des Berliner Völkerrechtsprofessors Christian Tomuschat legte im Dezember 2003 einen Bericht vor, der das Unternehmen und Tasselkraut von den Vorwürfen freispricht. Allerdings hatte Tomuschat eingeräumt, dass das Bild von MBA nicht ganz "frei von Flecken" sei. So wurden Passfotos von später verschleppten Arbeitern an die Sicherheitskräfte weitergegeben. Wie Tomuschat bei der Präsentation des Berichts sagte, war einer der später ermordeten Mitarbeiter, Esteban Reimer, als "Unruhestifter" bei den Sicherheitskräften angeschwärzt worden. Tomuschat schloss allerdings eine Mitschuld von MBA am Tod Reimers aus. Nach Ansicht des Anwalts Kovalik sind diese Erkenntnisse für die Kläger hilfreich. "Das genügt, um MBA nach US-Recht verantwortlich zu machen", so Kovalik zu DW-WORLD.

Gesetz aus 18. Jahrhundert Grundlage für Klage

Dass ausländische Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor einem US-Gericht gegen einen multinationalen Konzern klagen können, ist einer Besonderheit im amerikanischen Recht zu verdanken. Die Anwälte berufen sich auf den so genannten "Alien Tort Claims Act" (ATCA) von 1789 sowie auf den "Torture Victims Protection Act" (TVPA) von 1992. Beide Gesetze erlauben es, dass nicht-amerikanische Bürger eine Entschädigungsklage wegen Menschenrechtsverletzungen gegen internationale Firmen mit Niederlassung in den USA einreichen können.

Unter Berufung auf diese Gesetze gingen Kläger nicht nur gegen den serbischen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic oder den ehemalige chinesischen Ministerpräsident Li Peng vor. Der ATCA diente auch als Rechtsgrundlage für die Sammelklage der NS-Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen. Nach Angaben von Kovalik gab es bislang 25 Klagen gegen multinationale Konzerne, die sich auf den ATCA berufen. Bislang wurde aber noch kein Unternehmen zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Meist kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.

Der Dachverband der Kritischen Aktionäre, der zusammen mit dem Gesamtbetriebsrat von DaimlerChrysler auf die Untersuchung der Vorgänge bei MBA gedrängt hatte, unterstützt die Klage. "Wir hoffen, dass die Hinterbliebenen und überlebenden Opfer zu ihrem Recht kommen und Schadenersatz für ihre Leiden bekommen", sagt Henry Mathews, Geschäftsführer des Verbands, zu DW-WORLD. DaimlerChrysler sei bereits im November 2003 von den Anwälten über die Klageabsicht informiert worden, fügt Mathews hinzu. Eine außergerichtliche Einigung habe DaimlerChrysler abgelehnt mit der Begründung, MBA sei nicht in das Verschwinden der Arbeiter verwickelt.