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Staatsdotationen endlich ein Thema?

Stefan Dege9. November 2013

Der deutsche Staat zahlt den christlichen Kirchen jedes Jahr Hunderte Millionen Euro - für Enteignungen, die 200 Jahre zurückliegen. Nach der Affäre um Tebartz-van Elst wollen die Kirchen offenbar reinen Tisch machen.

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Kreuz und Rosenkranz auf Euro-Geldscheinen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) geht in die Offensive. Vor der jährlichen Tagung der EKD-Synode, dem Kirchenparlament, das am Sonntag in Düsseldorf zusammentritt, meldete sich der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider zu Wort. Die Protestanten seien zur Ablösung der Staatsleistungen bereit, die die Kirchen als Entschädigung für enteigneten Besitz während der Säkularisierung im 19. Jahrhundert erhalten. "Ich würde mir wünschen, dass wir da zu Ergebnissen kommen", so Schneider in einem Zeitungsinterview, "das Thema Staatsleistungen tut uns allen nicht gut."

ARCHIV - Der Rheinische Praeses Nikolaus Schneider spricht am 6. Juni 2007 zu Beginn des Evangelischen Kirchentags 2007 auf den Poller Wiesen in Koeln. Nach dem Ruecktritt der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Kaessmann fuehrt bis zur Neuwahl, die voraussichtlich bei der Tagung der EKD-Synode im November in Hannover stattfindet, Kaessmanns Stellvertreter, Praeses Nikolaus Schneider, den Vorsitz weiter. (AP Photo/Volker Wiciok) --- FILE - Protestant Church praeses Nikolaus Schneider speaks during the opening mass of the 31st German Protestant Church Convention on the Poller Wiesen ground in Cologne, Germany, on June 6, 2007. (AP Photo/Volker Wiciok)
EKD-Ratsvorsitzender Nikolaus SchneiderBild: AP

Anspruch der Kirchen jahrhundertealt

Pro Jahr zahlen die Bundesländer den beiden großen Kirchen zwischen 420 und 480 Millionen Euro. Genaue Zahlen gibt es nicht. Die Staatsleistungen gehen zurück vor allem auf den "Reichsdeputationshauptschluss" von 1803. Da enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren unter anderem, die kirchlichen Würdenträger zu besolden. Aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde der Deutsche Bund, später das Kaiserreich, dann die Weimarer Republik und schließlich die Bundesrepublik Deutschland. Am Anspruch der Kirchen auf Entschädigung jedoch änderte sich nichts.

Dabei waren die Staatsleistungen schon den Autoren der Weimarer Verfassung 1919 ein Dorn im Auge. In Artikel 138 stellten sie klar: "Die (...) Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf." Die Väter des Grundgesetzes nahmen die Forderung 1949 in Artikel 140 als "Bestandteil dieses Grundgesetzes" auf. Doch der Gesetzgeber blieb untätig, bis heute.

Ein Kreuz mit Jesus liegt auf Geldscheinen. Eingestellt am 19.4.2011 © Firma V - Fotolia.com
Müssen die Kirchen eines Tages ohne Staatsgelder auskommen?Bild: Firma V/Fotolia

Die Bundesländer müssen zahlen

In der Zahlungspflicht sind die Bundesländer. Doch Änderungen können nur vom Bundestag beschlossen werden. Und auch im 17. Bundestag blieb die Hausaufgabe unerledigt. Knapp 800 Gesetzesvorlagen behandelten die Abgeordneten in der letzten Legislaturperiode. 553 wurden beschlossen, der Auftrag des Grundgesetzes, die Staatsleistungen abzulösen, aber nicht. Warum? "Die Verpflichtungen sind ja keine zentralstaatlichen Verpflichtungen", sagt Thomas Begrich, Leiter der EKD-Finanzabteilung im DW-Interview, "sondern unterschiedliche Rechtsverhältnisse auf der Ebene der Bundesländer zu den einzelnen Kirchen."

Die Untätigkeit des Parlaments hat Folgen: Experten schätzen, dass die deutschen Steuerzahler den Kirchen seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro gezahlt haben. Politiker vor allem von Linken, Grünen und FDP forderten immer wieder, einen Schlussstrich unter die Zahlungen zu ziehen. "Dass die Staatsleistungen abgelöst werden müssen", glaubt der Linken-Politiker Raju Sharma heute, "ist unbestritten." Doch der Weg zum Ziel ist umstritten. "Einige sagen, die Verpflichtungen sind längst abgelöst. Es gibt welche, die sagen, die Kirche ist für etwas entschädigt worden, das ihr nie gehört hat. Andere sagen, die sollen nicht abgelöst werden."

Raju Sharma (Linke), Kandidat für Oberbürgermeisterwahl in Kiel, fotografiert am Montag (09.02.2009) in einer ersten offiziellen Diskussionsrunde vor der Oberbürgermeisterwahl in Kiel. Sharma leitet in der Kieler Staatskanzlei ein Referat, das für Minderheiten und Kirchen zuständig ist. Foto: Carsten Rehder dpa/lno +++(c) dpa - Report+++
Schlug vor, die Staatsleistungen für die Kirchen abzulösen: der Linken-Politiker Raju SharmaBild: picture-alliance/dpa

Als Sharma vor Monaten einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachte, stieß er bei allen anderen Parteien auf taube Ohren. Nicht mal eine Anhörung im Parlament wollten die Unionsparteien, SPD und FDP zulassen. "Wir haben versucht, einen Mittelweg zu finden", erläutert der Linken-Politiker im Gespräch mit der Deutschen Welle. Sein Vorschlag: Damit die Kirchen sich auf die Einnahmeverluste einstellen können, sollen die Länder noch zehn Jahre weiter zahlen. Dann wäre Schluss.

Parlament macht seine Hausaufgaben nicht

Den Kirchen ist der Stillstand nicht anzukreiden. Die Deutsche Bischofskonferenz wie auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) geben sich gesprächsbereit, ganz besonders nach der Affäre um den katholischen Bischof von Limburg. "Es ist falsch zu behaupten, diese Leistungen könnten ersatzlos gestrichen werden, weil die Säkularisierungsfolgen längst abbezahlt seien", so EKD-Chef Schneider."Es geht hier um Rechtsverpflichtungen." Soll heißen: Die Kirchen halten eine beträchtliche Einmalzahlung an die Kirchen für unumgänglich.

Wie müsste der Betrag sein, um alle Ansprüche mit einem Schlag zu erledigen? Manche sagen, der zehnfache Jahresbetrag sei angemessen. Andere schlagen das Zwanzigfache oder gar das Vierzigfache vor. Den Kirchen ist dazu keine Silbe zu entlocken. EKD-Finanzexperte Thomas Begrich: "Ich möchte mich nicht an Spekulationen beteiligen." Hinter vorgehaltener Hand vermuten Kirchenvertreter einen ganz anderen Grund für die Zurückhaltung: "Die einmalig fällige Summe wäre so hoch, dass unseren Politikern, die in Vier-Jahres-Zyklen denken, das bisherige System deutlich lieber ist."

Bild: Joachim B. Albers
Die Staatsleistungen: für die Kirchen eine wichtige EinnahmequelleBild: Fotolia/Joachim B. Albers

Die Affäre um den Limburger Bischof

Raju Sharma bleibt vorerst der einzige Politiker, der je einen Gesetzesvorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen präsentiert hat. Im neuen Bundestag ist er nicht mehr Mitglied. Er freut sich trotzdem: "Jetzt kommt Bewegung in die Sache." Der Fall des Bischofs von Limburg sei so präsent in der Öffentlichkeit, dass die Politik daran nicht mehr vorbei könne. Augenzwinkernd fügt er hinzu: "Insofern kann ich - mit unserem Anliegen - dem Limburger Bischof eigentlich nur dankbar sein."