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Kirch erringt Teilerfolg

16. Februar 2009

Wieder hat der Medienunternehnmer Leo Kirch in seinem Dauer-Prozess gegen die Deutsche Bank einen Sieg davon getragen. Weiter bringt ihn dieser allerdings nicht.

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Satelliten-Schüsseln in Berlin. Quelle: ap
Mit seiner Kirch Media Gruppe, zu der Sat 1 und ProSieben gehörten, scheiterte KirchBild: AP

In seinem Dauerstreit mit der Deutschen Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch einen Teilerfolg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte am Montag (16.02.09) die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der Bank im Jahre 2003 für nichtig. Das Geldinstitut hätte vor der Entlastung auf eine Klage Kirchs gegen die Bank und Aufsichtsratschef Rolf Breier hinweisen müssen, urteilte der BGH. In allen anderen Punkten wurden Kirchs Klagen abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Wulf Goette betont in der Urteilsbegründung die Entscheidung habe keine konkreten Auswirkungen. Die Entlastung könne problemlos bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden.

Hintergrund des Verfahrens sind schwere Vorwürfe Kirch gegen die Deutsche Bank. Der Unternehmer wirft dem Geldhaus und dessen ehemaligen Sprecher Breuer vor, seinen Medienkonzern im Jahre 2002 absichtlich in den Ruin getrieben zu haben, um anschließend von der Zerschlagung zu profitieren. Breuer hatte in einem Interview im Februar 2002 die Kreditwürdigkeit einer der Gesellschaften Kirchs in Zweifel gezogen. Seitdem überzieht Kirch die Bank mit diversen Klagen. Unter anderem fordert er 3,4 Millirden Euro Schadensersatz.

Anspruch auf Schadensersatz

Kirch (Archiv). Quelle: ap
Streitet sich seit Jahren mit der Deutschen Bank: Leo KirchBild: picture alliance/dpa

Im Jahre 2006 hatte der BGH Kirch in diesem Punkt Recht gegeben. Die Äußerung Breuers sei eine Verletzung des mit der Deutschen Bank geschlossenen Darlehnesvertrags und geeignet, die Kreditwürdigkeit Kirch in diesem Bereich zu erschweren. Damit habe der Unternehmer prinzipiell anrecht auf Schadensersatz. Über die eigentliche Schadensersatzklge wird das Münchner Landgericht am 10. März entscheiden.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung vom Montag (16.02.09) mit einer aktienrechtlichen Regelung. Die Bank hätte von sich aus die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Schadensersatzklage und das Vorgehen gegen die Bank unterrichten müssen, kritisierten die Richter. Da dies nicht geschehen sei, habe die Deutsche Bank gegen den seit 2002 geltenden Corporate-Governance-Kodex verstoßen. Kirch hatte vor Gericht argumentiert, dass Breuer durch die Schadensersatzklage in einen Interesenkonflikt geraten sei. Das Oberlandesgeicht Frankfurt hatte seine Klage 2007 abgelehnt.

Bundesgerichtshof. Quelle: ap
Kirch zieht regelmäßig vor den BundesgerichtshofBild: picture-alliance/ dpa

In anderen Punkten fogte der BGH der Klage Kirchs nicht. Seine Anwälte wollten die kompletten Beschlüsse der Haupttversammlung wegen eines angeblichen Formfehlers kippen. Der Notar habe die Sitzung nicht ordnungsgemäß protokolliert. Die Richter hielten das Vorgehen des Notras jedoch für odnungsgemäß. Dass das unmittelbar nach dem Treffen unterzeichnete Protokoll später nach Rücksprache mit der Bank abgeändert und erneut unterzeichnet wurde sei üblich. Verworfen wurden auch Kirchs Vorwürfe der Auskunftspflichtverletzung und der Informationsmängel sowie die Anfechtung der Bestellung eines Abschlussprüfers.

Kirch hatte sich seit Mitte der 1950er Jahre ein Medienimperium aufgebaut, das zu seinen Hochzeiten neben mehreren Fim- und Filmververtungsfirmen asuch Beteiligungen an der Sendergruppe ProSiebenSat1 und dem Bezahlsender Permiere umfasste. Ende 2001 kamer erste Gerüchte über eine hohe Verschuldung des Konzerns auf. Mitte Februar wurde der Schuldenberg von 6,5 Milliarden Euro öffentlich. Im April 2002 stellte Kirch beim Münchner Amtsgericht Insolvenzantrag. Seit 2007 ist Kirch über die Sirius GmbH wieder im Fernsehgeschäft aktiv. (gmf)