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Kirch darf komplettes Springer-Paket nur mit Zustimmung verkaufen

12. September 2002
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Leo Kirch darf sein 40-prozentiges Aktienpaket am Axel Springer Verlag nicht komplett gegen den Willen des Verlages an einen neuen Großaktionär verkaufen. Das Landgericht München bestätigte am Donnerstag in München weitgehend eine einstweilige Verfügung des Springer-Verlages gegen Kirch. Das Gericht machte aber die Einschränkung, dass sie nur bei einem Verkauf von mehr als 24,9 Prozent der Anteile an einen neuen Aktionär gelte. Demnach darf Kirch das Paket nicht als Ganzes ohne Springer-Zustimmung verkaufen.