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Kino.to-Programmierer verurteilt

11. April 2012

Der Chefprogrammierer des illegalen Filmportals Kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Dabei hatten die Richter sein Geständnis noch zu seinen Gunsten ausgelegt.

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Das Bild zeigt am Mittwoch (08.06.2011) in Berlin eine Aufnahme der Internetseite www.Kino.to (Wischeffekt durch Langzeitbelichtung). Die Kriminalpolizei ermittelt gegen die Betreiber des Filme-Portals Kino.to wegen Verdachts auf Urheberrechtsverletzung. Der Dienst der Seite wurde abgeschaltet, es kam zu Festnahmen. Foto: Tobias Kleinschmidt dpa/lbn (zu dpa "Bundesweite Razzia gegen illegales Filme-Portal" vom 08.06.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Deutschland Kriminalität Urheberrecht Filme-Portal Kino.to InternetBild: picture-alliance/dpa

Der 29-jährige Programmierer der Seite hatte gleich zum Prozessauftakt im Leipziger Landgericht ein umfassendes Geständnis abgegeben. Er habe die technische Infrastruktur hinter der Internetseite programmiert, gab Bastian P. zu. Die Begründung des Mannes, er habe angenommen, sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt zu haben, ließen die Richter nicht gelten. Der Staatsanwalt Daniel Bluhm bezeichnete Bastian P. als einen "Gott in der Programmierung" und "geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als kino.to kennen".

Bis zu vier Millionen Nutzer täglich

Es ist die bisher größte bekannt gewordene Verletzung von Urheberrechten: 135.000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokumentationen waren über die Seite Kino.to zugänglich. Zeitweise schauten sich an einem Tag vier Millionen Menschen die angebotenen Raubkopien an. Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. 

Bastian P. und der Leipziger Gründer von Kino.to waren die höchstbezahlten Mitarbeiter der Firma. Der Programmierer soll in dreieinhalb Jahren mehr als 900.000 Euro verdient haben. Die Staatsanwaltschaft fand bei seiner Festnahme am 8. Juni 2011 noch rund 243.000 Euro. Das Geld wurde gepfändet.

Strafminderung nach Geständnis

Das Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten ist das höchste in den bisher fünf Verfahren gegen ehemalige kino.to-Mitarbeiter. Mit seinem Geständnis und der Bereitschaft, bei den weiteren Ermittlungen zu helfen, hatte der Programmierer eine Strafminderung bewirkt: Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate gefordert. Der Anwalt des jungen Mannes zeigte sich dann auch zufrieden mit dem Urteil.

Das Gericht sprach sich für eine Unterbringung im offenen Vollzug aus, so konnte Bastian P. das Gericht wieder verlassen. Zehn Monate hat er bereits in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zeit wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 

nem/uh (dpa, dapd)