1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

361 Verheiratete unter 14 Jahren registriert

9. September 2016

Den Behörden in Deutschland sind 1475 ausländische Kinder und Jugendliche bekannt, die bereits verheiratet sind. Im Ausländerzentralregister sind sogar 361 verheiratete Kinder unter 14 Jahren gespeichert.

https://p.dw.com/p/1Jymo
Stephanie Sinclair -World Press Photo mit zwei Fällen von Kinderehen im Jemen (Archivfoto: AP)
Dieses prämierte World Press Photo von 2012 zeigt zwei Fälle von Kinderehen im JemenBild: Stephanie Sinclair, VII Photo Agency for National Geographic magazine/AP/dapd

Bei den meisten verheirateten Minderjährigen handele es sich um Mädchen (1152), heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Diese Mädchen dürften bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden sein. Die hohe Zahl der Ehen mit minderjährigen Ausländern erkläre sich auch durch den Zuzug von Flüchtlingen. Die Behörden gingen davon aus, dass die Dunkelziffer höher sei.

Kinderehen: Ein nepalesisches Drama

Der Aufstellung des Innenministeriums zufolge handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer - hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), Irak (100 Fälle), Bulgarien (65 Fälle), Polen (41 Fälle), Rumänien (33 Fälle) und Griechenland (32 Fälle). 994 Ausländer mit dem Familienstand "verheiratet" sind demnach zwischen 16 und 18 Jahren alt. Nur 26 der registrierten Betroffenen haben laut Ministerium ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 verfügen über ein befristetes Aufenthaltsrecht.

Ausnahmefälle möglich

In Deutschland dürfen Ehen grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden, also ab 18 Jahren. Eine Heirat von Minderjährigen ab 16 Jahren ist nur dann erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die zwischen 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai aber die Ehe einer Syrerin, die im Alter von 14 mit einem Cousin verheiratet worden war, als wirksam anerkannt. In Deutschland wird seitdem heftig diskutiert, ob solche Kinderehen im Widerspruch zu den Grundrechten stehen.

kle/djo (afp, kna, dpa)